Insbesondere in Österreich könne es zu gesalzenen Rechnung bei einer Hubschrauberbergung ohne entsprechende Versicherung kommen. Denn die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) decke laut europäischem Verbraucherzentrum zwar die ambulante oder auch stationäre Behandlung in Österreich, aber nicht die Bergung mit Hubschrauber.<BR /><BR />Das gelte nicht nur für ausländische Urlaubsgäste, auch österreichische Verunfallte würden für die Hubschrauberbergung bei einem Freizeitunfall am Berg zur Kasse gebeten. Wer Ski fährt, klettert, wandert oder gern aufs Mountainbike steigt, sollte sich also vor einem sportlichen Ausflug im Ausland gut informieren.<h3> Krankentransport</h3>Auch den Krankentransport gelte es vor einem sportlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat neben der Hubschrauberbergung zu beachten: „Bei einer gröberen Verletzung kann möglicherweise die Heimreise nicht mehr selbstständig angetreten werden und ein Krankentransport könnte benötigt werden, auch dieser Fall ist nicht durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt“, heißt es in einer Aussendung der EVZ.<h3> Das rät das Europäische Verbraucherzentrum</h3>Es gelte also, vor Reisebeginn unbedingt zu prüfen, ob man denn ausreichend versichert sei. Eine entsprechende Versicherung sei z.B auch über die Kreditkarte oder durch eine Mitgliedschaft in einem Freizeit-, Sport- oder Rettungsverein möglich. Einigen Skigebieten bieten laut Aussendung auch entsprechende Versicherungen gegen Aufpreis auf den Skipass an. Auch die in Italien auf Pisten vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sei zu empfehlen.