So ist beispielsweise laut VZS in Bauzonen (Ausnahme historische Ortskerne) für die Anbringung an Gebäuden (Dächern, Fassaden oder Balkonen) künftig keine vorherige Genehmigung oder Meldung mehr erforderlich.<BR /><BR /> Die Anlagen müssen jedoch integriert oder anliegend installiert werden. Eine Schrägstellung ist nur auf Flachdächern und Dächern mit einer Neigung von maximal 15 Grad zulässig. Außerdem müssen für die Maßnahmen die Vorgaben der Raum- und Landschaftsplanungsinstrumente eingehalten werden.<h3> Eigenerklärung bei Steuererleichterung</h3>Aber Achtung, heißt es von der Verbraucherzentrale: Wer in den Genuss eines Steuerabzuges kommen möchte, muss eine Eigenerklärung erstellen, aus der hervorgeht, dass für die vorgesehenen Maßnahmen nach den geltenden Rechtsvorschriften keine Baugenehmigung vorgesehen ist. <BR /><BR />Zudem muss im Vorfeld abgeklärt werden, ob eine Meldung an das Arbeitsinspektorat und der Einsatz eines Sicherheitskoordinators erforderlich ist.