Die Neuerung wurde bereits mit dem Haushaltsgesetz 2024 eingeführt. Denn extreme Wetterereignisse werden in Zukunft voraussichtlich zunehmen. In Italien waren sowohl Familien als auch Unternehmen bislang jedoch relativ wenig dagegen versichert. Nach Angaben des italienischen Versicherungsverbands Ania haben nur 5 Prozent der insgesamt rund 4,5 Millionen Betriebe eine entsprechende Abdeckung.<BR /><BR />Ursprünglich hätte die Versicherungspflicht bereits zum 1. Jänner 2025 greifen sollen, wurde dann aber auf den 31. März verschoben. Im Zuge der Debatte um das Fristenverlängerungsdekret („Milleproroghe“) war zwar die Forderung aufgetaucht, die Frist noch einmal bis Juni oder gar Dezember 2025 nach hinten zu verschieben, die Befürworter konnten sich aber nicht durchsetzen. <BR /><BR />Die neue Pflicht greift somit definitiv am 1. April. Mittlerweile wurden auch die entsprechenden Anwendungsrichtlinien veröffentlicht.<h3> Die wichtigsten Punkte</h3>„Diese neue Pflicht gilt für alle Unternehmen mit Sitz in Italien – vom ,Tabacchino' bis zum Industriellen. Nur landwirtschaftliche Betriebe und somit auch landwirtschaftliche Genossenschaften sind ausgenommen“, erklärt Gregor Stimpfl, Chef des Bozner Versicherungsbrokers Assiconsult.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1136775_image" /></div> <BR /><BR />Versichert werden müssen Grundstücke, Gebäude sowie technische Anlagen, Maschinen und gewerbliche Ausstattungen. Die Versicherung deckt Risiken wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche und Erdbeben ab.<BR /><BR />Die maximale Entschädigungshöhe richtet sich nach der Versicherungssumme. Bei einer Versicherungssumme bis zu einer Million Euro übernimmt die Versicherung den gesamten Betrag. <BR /><BR />Bei einer Versicherungssumme zwischen einer und 30 Millionen Euro haftet die Versicherung für mindestens 70 Prozent. <BR /><BR />Unternehmen mit einer Versicherungssumme von über 30 Millionen Euro können die Entschädigungsbedingungen individuell mit der Versicherung aushandeln. <BR /><BR />Die Selbstbeteiligung darf bei höchstens 15 Prozent liegen.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-68864033_quote" /><BR /><BR /><BR />Wie teuer die Policen werden, lässt sich heute noch schwer abschätzen, wie Gregor Stimpfl sagt. Es sei noch unklar, ob die Gesellschaften regionale Unterschiede je nach Gefährdungslage machen, nachdem beispielsweise in der Poebene das Risiko für Hochwasser relativ hoch, aber jenes für Steinschlag gering ist.<h3> Was für bestehende Policen gilt</h3>Während es italienweit mit dem Versicherungsschutz gegen Katastrophen eher mager aussieht, haben in Südtirol schon viele Betriebe in der Vergangenheit vorgebeugt. <BR /><BR />Doch auch bestehende Policen müssen an die neuen Bestimmungen angepasst werden. Allerdings nicht bis zum 31. März. „Wer schon gegen Naturereignisse abgesichert ist, muss seine Police bis zur ersten Fälligkeit in Ordnung bringen und an das neue Gesetz anpassen lassen“, erklärt der Experte.<h3> Sanktionen</h3>Unternehmen, die der Pflicht nicht nachkommen und keine Versicherung gegen Katastrophen abschließen, müssen mit Sanktionen rechnen. Vorgesehen sind keine Geldstrafen, aber die Betriebe werden grundsätzlich von finanziellen Unterstützungen jeglicher Art vonseiten der öffentlichen Hand ausgeschlossen. „Erst recht, wenn der Katastrophenfall eintritt: Sollte es dann öffentliche Hilfsgelder geben, erhält man sie nur, wenn man eine entsprechende Police vorweisen kann“, erklärt Stimpfl.<BR /><BR />Aus seiner Sicht ist es denkbar, dass in Zukunft bei jedem Ansuchen um Beiträge vonseiten der öffentlichen Hand automatisch auch die Versicherung gegen Naturereignisse beigelegt werden muss. „Diese Versicherung wird so normal werden wie die Kfz-Versicherung.“