<BR /><BR />Während große und mittelständische Betriebe in Italien bereits seit einigen Monaten gegen Naturkatastrophen versichert sein müssen, hatten Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ursprünglich noch bis Jahresende Zeit, eine entsprechende Police abzuschließen. Nun gewährt die Regierung jedoch einen Aufschub: Mit dem „Milleproroghe“-Dekret wurde die Frist auf den 31. März 2026 verlängert.<BR /><BR />Damit erhält ein Großteil der Betriebe im Land – mehr als 90 Prozent sind Klein- oder Kleinstunternehmen – drei Monate zusätzliche Zeit für die Umsetzung.<h3> lvh: „Wir fordern einen längeren Aufschub“</h3>Für den Handwerkerverband lvh geht die Fristverlängerung nicht weit genug. „Gerade kleine Betriebe brauchen mehr Zeit, um sich auf die steigenden Kosten vorzubereiten, die eine weitere verpflichtende Versicherung mit sich bringt“, sagt lvh-Präsident Martin Haller.<BR /><BR />Bei großen und mittelständischen Unternehmen, für die die Versicherungspflicht bereits gilt, hätten sich teils relevante Kostensteigerungen gezeigt. „Die Policen reichen von ein paar Hundert Euro bis zu mehreren Tausend“, so Haller. Die Höhe der Summe hängt stark von Unternehmen und Lage ab. <BR /><BR />Gerade in Südtirol seien viele Gewerbegebiete gewissen Risiken ausgesetzt, so Haller. „Früher wurden viele dieser Zonen in Gebieten errichtet, die zum Wohnen ungeeignet waren, etwa an Hängen oder neben Flüssen.“ Gerade in solchen Fällen mit erhöhtem Risiko würden die Versicherungsprämien deutlich steigen.<BR /><BR />Aus Sicht des lvh ist daher ein längerer Übergangszeitraum notwendig, um tragfähige und leistbare Lösungen zu ermöglichen. „Wir fordern einen längeren Aufschub, damit sich die Betriebe finanziell und organisatorisch vorbereiten können – und auch die Versicherungen ausreichend Zeit haben, speziell auf Kleinbetriebe zugeschnittene Produkte zu entwickeln.“<h3> Wer und was muss versichert sein?</h3>Die Versicherungspflicht gilt für alle Unternehmen in Italien, die im Handelsregister eingetragen sind – ausgenommen landwirtschaftliche Betriebe. Abzusichern sind Grundstücke, Gebäude sowie technische Anlagen, Maschinen und gewerbliche Ausstattungen, wie in Artikel 2424 des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehen.<BR /><BR />Die Versicherung deckt Risiken wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche und Erdbeben ab.<BR /><BR />Für Großunternehmen besteht die Pflicht bereits seit dem 31. März 2025, für mittelständische Betriebe seit dem 1. Oktober. „Hier zeigt sich bereits, dass sich die überwiegende Mehrheit der Unternehmen an die gesetzliche Vorgabe angepasst hat“, bestätigt Gregor Stimpfl, CEO des Versicherungsbrokers Assiconsult.<BR /><BR />Wer keine entsprechende Police abschließt, muss zwar keine direkten Geldstrafen befürchten, wird jedoch von öffentlichen Förderungen und Ausschreibungen ausgeschlossen.