Ziel der Anlaufstelle für Verwaltungsvereinfachung der Handelskammer Bozen ist es, nach dem Motto „Weniger Bürokratie. Mehr Wirtschaft“, sowohl die bürokratische Belastung der Unternehmer zu senken als auch Kosten zu sparen. Unnötige Hürden sollen beseitigt werden, um eine effizientere und schlankere Verwaltung anzustreben und den Einzelnen zu entlasten.<BR /><BR />Leider werden in einigen öffentlichen Ämtern beim Ausfüllen von Formularen immer noch Daten abgefragt, die bereits in deren Datenbanken abgespeichert sind. „Die Handelskammer Bozen setzt sich für eine Vernetzung dieser Datenbanken ein, damit in Zukunft dieselben Daten nicht immer wieder abgefragt werden und die Bürger beim Ausfüllen von Formularen weniger Aufwand haben“, so Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.<BR /><BR />Darüber hinaus wurde von einigen Unternehmer darauf aufmerksam gemacht, dass in Südtirol noch nicht alle öffentlichen Einrichtungen Bankomatzahlungen akzeptieren. Dies führt zu unnötigen Wegen für Personen, die kein Bargeld dabeihaben, etwa wenn in einer Gemeinde die Identitätskarte verlängert wird und die dafür anfallenden Kosten beglichen werden müssen.<BR /><BR /><b>Landschaftsrechtliche Genehmigung für die Schlägerung</b><BR /><BR />Eine weitere Anregung, die eingebracht wurde, betrifft die Holzschlägerung: Das Fällen von Bäumen im verbauten Ortskern erfordert einen Antrag zur landschaftsrechtlichen Genehmigung. Dieser Antrag muss von einem Techniker beziehungsweise einer Technikerin erstellt werden und im ESB-Portal (Einheitsschalter für das Bauwesen) digital hochgeladen werden.<BR /><BR />Techniker müssen vom Antragssteller selbst bezahlt werden. Erst nach einer zwingenden Behandlung in der Gemeindekommission für Landschaft kann eine landschaftsrechtliche Genehmigung für die Schlägerung erteilt werden. Dieses Verfahren ist sehr zeitaufwendig und kostspielig, weshalb sich die Handelskammer auf politischer Ebene kontinuierlich mit Vorschlägen und Ideen einbringt und einfache Lösungswege vorschlägt.