Darauf hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Dienstag nach der Sitzung der Landesregierung hingewiesen. Deshalb werde man bei künftigen Ansuchen für neue Anlagen die Wirtschaftlichkeit genau prüfen. So müsse garantiert sein, dass die Mehrzahl der Bauern mit Viehhaltung im Einzugsgebiet Gülle für die Biogasanlage zur Verfügung stellen.Die Landesregierung werde in solchen Fällen den Nachweis eines nachhaltigen Betriebs einer Anlage einfordern. "Außerdem wird eine Doppelförderung, etwa für die Düngerstätte am Hof und die Biogasanlage, ausgeschlossen", so Landeshauptmann Kompatscher.Man wolle vermeiden, dass über den Umweg Biogasanlage der Viehbesatz erhöht werde."Die Landesregierung setzt auf eine extensive Viehwirtschaft. Durch die Biogasanlage darf nicht die Möglichkeit eröffnet werden, den Viehbesatz zu erhöhen, weil die Anlagen den Mist, der nicht auf den Wiesen ausgebracht werden kann, verwerten."Man sehe neue Biogasanlagen nicht grundsätzlich negativ, werde aber genau hinschauen, bevor man neue Genehmigungen erteile.stol