„Besonders Familien mit niedrigem Einkommen können um diese Energievergünstigung ansuchen. Die entsprechenden Formulare können bei der eigenen Wohngemeinde bezogen werden und sind ausgefüllt wieder abzugeben. Allen Inhabern der ‚Social Card‘ stehen diese automatisch zu“, erklärt die VZS.„Der Sozialbonus für Strom sollte für einkommensschwache oder große Familien, sowie Familien in denen ein Schwerkranker zur Lebenserhaltung auf elektromedizinische Apparaturen angewiesen ist, eine Ersparnis von ca. 20 Prozent der jährlichen Stromkosten ausmachen. Der Betrag des Bonus ändert sich je nach Anzahl der Familienmitglieder, und reicht von 56 Euro/Jahr bis 138/Euro Jahr“, so die VZS.Auch der Sozial-Bonus für Gas erlaubt großen oder einkommensschwachen Familien eine Einsparung bei der Gasrechnung. „Grundvoraussetzung ist die Nutzung von Erdgas (Methangas) als direkter Abnehmer oder Abnehmer im Mehrfamilienhaus; ansuchen kann man ausschließlich für die Erstwohnung, und nur wenn diese über das Rohrsystem des Verteilers beliefert wird. Weiters gilt auch hier eine Grenze von 7.500 Euro, die auf 20.000 Euro steigt, wenn es sich um eine Familie mit mindestens vier zu Lasten lebenden Kindern handelt“, erklären die Verbraucherschützer.Weitere Informationen gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale.