Nach dem Urteil des römischen Verfassungsgerichtes zur Südtiroler Handelsordnung hat die Landesregierung nun Rechtssicherheit geschaffen. Sie hat am Montag ihren Beschluss zu den Ladenöffnungszeiten wieder außer Kraft gesetzt, nachdem das Verfassungsgericht das Landesgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte.„Völlige Freiheit"„Wir mussten deshalb unsere früheren Beschlüsse widerrufen. Jetzt gibt es in Südtirol völlige Freiheit bei den Ladenöffnungszeiten“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder gegenüber STOL.Die Landesregierung hatte auf die von Rom verordnete völlige staatliche Liberalisierung mit einer eigenen Regelung geantwortet, wonach an mindestens 35 Sonntagen im Jahr die Geschäfte geschlossen bleiben müssen. Nach der Außerkraftsetzung durch das Verfassungsgericht entstand für die Kaufleute eine rechtliche Unsicherheit, weil das Urteil des Verfassungsgerichtes noch nicht veröffentlicht und folglich noch nicht in Kraft war, die Landesregelung hingegen sehr wohl. Nun kann also jedes einzelne Geschäft selbst festlegen, wann und wie oft es sonntags offen lassen will – und damit geht eine der wichtigsten Säulen des Südtiroler Handels verloren. stol