s+ zeigt die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.<BR /><BR />Die Dringlichkeitsverordnung umfasst eine ganze Reihe von Hilfsmaßnahmen, um die Auswirkungen der stark gestiegenen Energiepreise und des damit verbundenen sprunghaften Anstiegs der Inflation zu dämpfen. Die Verordnung für das neue Hilfspaket (decreto aiuti bis) ergänzt und verlängert die bereits in der ersten Hilfspaketverordnung enthaltenen Maßnahmen, die das Parlament mittlerweile in ein Gesetz umgewandelt hat.<BR />Zu den wichtigsten Neuerungen im neuen Hilfspaket zählen die <b>Senkung der Sozialabgaben für die Löhne</b>, die <b>vorgezogene Anpassung der Renten an die Inflation</b> und die <b>Verlängerung der Steuersenkung für Benzin und Diesel</b>. Außerdem werden verschiedene Maßnahmen verlängert, um die stark gestiegenen Strom- und Gaspreise zu dämpfen.<h3> 17 Milliarden Euro</h3>Für das neue Hilfspaket sind Ausgaben von 17 Milliarden Euro vorgesehen. Wegen der rasanten Preissteigerungen sind davor bereits insgesamt 35 Milliarden Euro für Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt worden. Zur Finanzierung des neuen Hilfspakets werden die wegen der Inflation deutlich gestiegenen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer verwendet.<BR /><BR /> Dazu kommt noch die Sondersteuer auf die Extraprofite, die Stromproduzenten wegen der kostengünstig erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen (Wasserkraft, Fotovoltaik, Windkraft, Biogas) erzielen. Die Einnahmen aus dieser Sondersteuer sind jedoch bis jetzt deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben.<BR /><BR />Die Dringlichkeitsverordnung ist noch nicht im staatlichen Amtsblatt veröffentlicht worden. Dazu muss zuerst das allgemeine staatliche Rechnungsamt (Ragioneria Generale dello Stato) die vorgeschriebene Überprüfung abschließen. Mit der sogenannten „bollinatura“ bestätigt das Rechnungsamt, dass die Dringlichkeitsverordnungen den zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und dass die Deckung der vorgesehenen Ausgaben durch entsprechende Einnahmen tatsächlich gesichert ist.<BR /><BR />Nach der „bollinatura“ kann die Dringlichkeitsverordnung im staatlichen Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann muss die Verordnung innerhalb von 60 Tagen vom Parlament eventuell mit Änderungen in ein Gesetz umgewandelt werden. Wegen der bevorstehenden Wahlen dürfte diese Umwandlung wohl sehr zügig ablaufen.<h3> Sozialabgaben leicht gesenkt</h3><?Schrift SchriftWeite="100ru"> Die Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer für die Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenvorsorge werden ab Juli bis zum Jahresende um 1,2 Prozent gesenkt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="797729_image" /></div> <BR />Zusammen mit der seit Jahresbeginn wirksamen Senkung der Sozialabgaben um 0,8 Prozent steigt der Abzug somit auf 2 Prozent für jährliche Bruttolöhne bis zu 35.000 Euro. Für Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttolohn von 10.000 Euro wird der Abzug von Juli bis zum Dezember 2022 insgesamt nur 50 Euro ausmachen. Einschließlich des 13. Monatsgehaltes ist das eine bescheidene Begünstigung von rund 7 Euro pro Monat, was das Kraut sicher nicht fett macht.<BR /><BR />Etwas günstiger fällt die vorübergehende Kürzung der Sozialabgaben zu Lasten der Lohnabhängigen mit einem jährlichen Bruttolohn von 35.000 Euro aus. Von Juli bis Dezember beträgt in diesem Fall die Begünstigung inklusive 13. Monatsgehalt rund 18 Euro pro Monat. Die Hausangestellten sind von dieser Begünstigung ausgenommen.<BR /><?_Schrift> <BR /><h3> Vergütung für Nahverkehr-Abos</h3>Die Verordnung führt auch Hilfen für Pendler ein: Arbeitnehmer und Studenten, die öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zum Arbeits- oder Studienort benutzen, haben Anrecht auf eine Vergütung bis zu 60 Euro für das Bus- und Bahn-Abo.<h3> Tanken: Steuersenkung verlängert</h3>Die Senkung der Produktionssteuer für Benzin und Diesel hätte am 21. August auslaufen müssen. Zusammen mit der damit verbunden geringeren Mehrwertsteuerbelastung beträgt die Steuermäßigung rund 30 Cent je Liter. Mit dem neuen Hilfspaket ist nun dieser Skonto bis zum 20. September verlängert worden und vor den Wahlen am 25. September dürfte es wohl eine weitere Verlängerung geben.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="797732_image" /></div> <BR />Die Unternehmen können heuer den Mitarbeitern einen Treibstoffzuschuss (bonus carburante) von bis zu 200 Euro gewähren. Dieser Zuschuss zählt zu den betrieblichen Zusatzleistung ist somit für die Arbeitnehmer steuerfrei und sollte hauptsächlich den Pendlern zugutekommen. Auch die Kosten für das Aufladen von Elektroautos können vom Unternehmen bis zum Betrag von 200 Euro jährlich bezuschusst werden.<h3> Strom und Gas: Teuerung Abfedern</h3>Mit dem neuen Hilfspaket wird auch die vorübergehende Aussetzungen der sogenannten Systemkosten für Strom- und Gaskunden bis zum Jahresende verlängert. <BR /><BR />Diese in den Stromrechnungen aufscheinenden Systemaufwendungen (oneri di sistema) sind schon früher vorübergehend ausgesetzt worden. Es handelt sich um eine ganze Reihe von teilweise unverständlichen Kosten, die die Stromkunden tragen müssen. Dazu zählen hauptsächlich die Kosten für den Abbau der Atomkraftwerke, die Strompreisermäßigungen für die Staatsbahnen und für die energieintensiven Unternehmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. <BR /><BR />Auch in den Gasrechnungen scheinen verschiedene Arten von sogenannten Systemkosten auf. In den Gasrechnungen wird außerdem die auf 5 Prozent halbierte Mehrwertsteuer ebenfalls bis zum Jahresende ausgesetzt.<h3> Betriebliche Zusatzleistungen: Grenze erhöht</h3>Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern jährlich Waren oder Dienstleistungen im Gesamtwert von bis zu 258 Euro kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Zusatzleistungen (oft auch „fringe benefit“ genannt) sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. <BR /><BR />Diese Leistungen sind in den Kollektivverträgen oder in betrieblichen Zusatzvereinbarungen festgelegt. Mit dem neuen Hilfspaket ist der jährliche Höchstbetrag für die steuerfreien Zusatzleistungen von 258 Euro auf 518 Euro verdoppelt worden. Außerdem sind jetzt auch die Zahlungen von Strom- und Gasrechnungen für die Arbeitnehmer als betriebliche Zusatzleistungen möglich.<h3> Stromerzeuger: Mehr Kontrollen</h3>Für Stromproduzenten, die zurzeit Elektrizität sehr kostengünstig aus erneuerbaren Quellen (Wasserkraft, Fotovoltaik, Windkraft, Biogas) erzeugen können, ist eine einmalige Steuer auf die erzielten Sonderprofite eingeführt worden. Die erste Rate dieser Steuer hätte bereits bis zum 30. Juni bezahlt werden müssen. Doch statt der vom Finanzministerium veranschlagten 4,3 Milliarden Euro dürften nur rund 900 Millionen Euro als Anzahlung für die Sondersteuer in die Staatskasse geflossen sein. Die betroffenen Energieunternehmen machen nämlich geltend, dass die Bemessung dieser Steuer nicht verfassungskonform sei, weil von den Mehrwertsteuerumsätzen und nicht vom ausgewiesenen Gewinn ausgegangen werde.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="797735_image" /></div> <BR />Ministerpräsident Draghi war sehr erbost, weil die Stromproduzenten nicht ihrer Pflicht zur Zahlung der Sondersteuer nachgekommen sind. In der neuen Dringlichkeitsverordnung sind deshalb härtere Strafen und schärfere Kontrollen vorgesehen. Außerdem soll der Besteuerungszeitraum bis zum Juni 2023 ausgeweitet werden. Für Draghi ist es nicht tragbar, dass Unternehmen, die mit der Inflation glänzende Gewinne erzielt haben, sich um die Zahlung der Sondersteuer drücken. Der Staat brauche nämlich diese Einnahmen, um jene Familien zu unterstützen, die unter der rasanten Preissteigerung besonders stark gelitten haben, so Draghi.<h3> Preissteigerungen für Bauprodukte berücksichtigt</h3>Bauprodukte wie Stahl, Beton, Holz und Dämmstoffe haben sich rasant verteuert. Um bei öffentlichen Bau- und Lieferaufträgen diese Preissteigerungen zu berücksichtigen, sind im neuen Hilfspaket insgesamt 1,3 Milliarden Euro für Preisanpassungen in den Jahren von 2022 bis 2027 vorgesehen. <BR /><BR />Davon sind 900 Millionen Euro für den EU-Aufbauplan und den staatlichen Ergänzungsplan bestimmt. Die restlichen 400 Millionen Euro sind für Bauvorhaben im Zusammenhang mit der Winterolympiade 2026 und für eine Reihe von anderen Projekten vorgesehen, die zeitgerecht bis 2026 fertiggestellt werden müssen.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />