Die Regierung unter der Führung von Giorgia Meloni ist erst seit einem Monat im Amt. Um den Entwurf für das Haushaltsgesetz 2023 auszuarbeiten, war die Zeit deshalb äußerst knapp. Nach dem gesetzlichen Plan hätte der Haushaltsentwurf eigentlich bereits bis zum 15. Oktober dem Parlament vorgelegt werden müssen. Wegen der vorgezogenen Parlamentswahlen konnte dieser Termin verständlicherweise nicht eingehalten werden. <BR /><BR />In der Regierung konzentrierte man sich in den vergangenen Wochen vor der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs auf das Maßnahmenpaket (manovra), das die wichtigsten Neuerungen für das kommende Jahr umfasst. Dafür sind heuer insgesamt 32 Milliarden Euro vorgesehen, von denen rund 2 Drittel zur Senkung der extrem hohen Energiekosten verwendet werden sollen. Mit den restlichen 11 Milliarden Euro will man eine ganze Reihe von Maßnahmen finanzieren, so zum Beispiel die Ausweitung der Einheitsbesteuerung (Flat Tax) für die Selbständigen mit jährlichen Erlösen von bis zu 85.000 Euro (bisher 65.000 Euro), die Frühpensionierung mit „Quote 103“ oder die erhöhte Steuersenkung für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkünften.<BR /><BR />Der Staatshaushalt enthält eine äußert umfangreiche Aufstellung aller im kommenden Jahr geplanten Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen von rund 602 Milliarden Euro stehen Ausgaben von rund 800 Milliarden Euro gegenüber. Wiederholt sind Experten mit einer umfassenden Überprüfung der Staatsausgaben (spending review) und Vorschlägen für entsprechende Ausgabenkürzungen beauftragt worden. Diese Vorschläge sind aber stets in den Schubladen der Ministerien verschwunden, weil sie nämlich einschneidende Empfehlungen enthielten, vor denen Minister stets zurückschreckten. <BR /><BR />Hier nun ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, die am Montag als Teil des Haushaltsentwurfs 2023 von der Regierung verabschiedet wurden. Weil der offizielle Text noch nicht veröffentlicht wurde, könnte es in einigen Fällen noch zu Änderungen kommen.<BR /><BR /><embed id="dtext86-57068567_listbox" /><BR /><h3> Benzin wird wohl wieder teurer</h3>Ab dem kommenden 1. Dezember wird die Steuersenkung für Benzin und Diesel teilweise zurückgenommen. Einschließlich der Mehrwertsteuer wird die Senkung der Produktionssteuer von 30,5 Cent je Liter auf 18,3 Cent je Liter zurückgehen. Diese Verminderung wird damit gerechtfertigt, dass die Erdölpreise in den letzten Monaten deutlich zurückgegangen sind, das sich inzwischen auch an den Tankstellen bemerkbar macht.<BR /><h3> Geringere Mehrwertsteuer</h3>Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wie Milch, Brot und Nudeln, die aktuell 4 Prozent beträgt, wird doch nicht gesenkt. Reduziert wird nur die Mehrwertsteuer auf Produkte für Kleinkinder und Damenhygiene, und zwar von 10 auf 5 Prozent. <h3> Bürgereinkommen begrenzt</h3>Die arbeitsfähigen Bezieher des Bürgereinkommens (reddito di cittadinanza) werden die Unterstützungszahlung nur mehr bis August 2023 erhalten. Für die nicht Beschäftigungsfähigen wird hingegen das Bürgereinkommen für das gesamte kommende Jahr ausbezahlt.<h3> Bargeldgrenze erhöht</h3>Mit 2023 wird die Grenze für Bargeldzahlungen auf 5000 Euro erhöht – eine Maßnahme, die ursprünglich im Hilfsdekret vorgesehen war. <h3> Verkehrsstrafen nicht erhöht</h3>Verglichen mit anderen EU-Ländern sind die Verkehrsstrafen in Italien sehr hoch. Im Jänner hätten sie entsprechend der Inflationsentwicklung weiter erhöht werden sollen. Darauf wurde nun verzichtet, die Strafen bleiben aber trotzdem für die Bezieher niedriger Einkommen viel zu hoch.<h3> Geringere Steuer auf Produktivitätsprämien</h3>Die Produktivitätsprämien bis zu jährlich 3000 Euro werden mit einem fixen Steuersatz von 10 Prozent besteuert, wenn das Einkommen des betreffenden Arbeitnehmers nicht mehr als 80.000 Euro brutto im Jahr beträgt. Dieser Steuersatz soll nun ab 2023 gesenkt werden.<BR /><BR />Unternehmen können eine steuerbegünstigte Produktionsprämie ausbezahlen, wenn es im Betrieb zu einer Steigerung von Produktivität, Rentabilität, Qualität und Effizienz oder zu Innovationen gekommen ist. Wegen der Corona-Krise und besonders wegen der restriktiven Einstellung der Einnahmenagentur sind die steuerbegünstigten Produktionsprämien bis jetzt wenig angewandt worden. Dabei wäre es möglich die Prämie in Form einer betrieblichen Zusatzleistung (Waren oder Dienstleistungen) zu gewähren und in diesem Fall wäre die Prämie sogar völlig steuerfrei.<BR /><BR />Im kommenden Jahr soll der fixe Steuersatz für die Produktionsprämien von 10 auf 5 Prozent gesenkt werden, was für den Staat zu einem Einnahmenrückgang von rund 300 Millionen Euro führen dürfte.<h3> Entlastung der niedrigen Löhne</h3>Die Abgaben (einschließlich Sozialabgaben) auf Löhne bis zu jährlich 20.000 Euro brutto sollen 2023 gesenkt werden. <BR />Dazu wird die Abgabenbelastung um 3 Prozentpunkte (heuer 2 Prozentpunkte) gekürzt. Für die Löhne von 20.000 bis zu 35.000 Euro sollte die Abgabenentlastung von 2 Prozentpunkten beibehalten werden. Diese Maßnahme sollte insgesamt zwischen 3,5 und 4 Milliarden Euro kosten. <BR />Die Regierungschefin Giorgia Meloni will Abgabenentlastung (cuneo fiscale) in den kommenden Jahren auf 5 Prozentpunkte erhöhen. Davon sollten 2 Drittel den Arbeitnehmern und ein Drittel den Betrieben zugutekommen.<BR /><h3> Gekürzte Steuerabzüge für hohe Einkünfte</h3>Die Steuergesetze sehen eine Vielzahl von Steuerabzüge meist in der Höhe von 19 Prozent der getätigten Ausgaben vor. Bereits jetzt ist vorgesehen, dass diese Abzugsmöglichkeiten für Steuerpflichtige mit hohen Einkünften stufenweise gekürzt werden. <BR /><BR />Das gilt zum Beispiel für die Schul- und Universitätsgebühren, die Kosten der Lebensversicherungen sowie für die Tierarzt- und Begräbnispesen. Dazu kommen noch die Steuerabzüge für Spenden an gemeinnützige Organisationen und an politische Parteien.<BR /><BR />Die Kürzung der Steuerabzüge beginnt zurzeit ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 120.000 Euro und sinkt stufenweise bis zu einem Bruttoeinkommen von 240.000 Euro. Wer ein höheres Bruttoeinkommen erreicht, kann überhaupt keine Steuerabzüge geltend machen. Nun soll die Senkung der Steuerabzüge mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro beginnen und über 120.000 Euro soll kein Steuerabzug mehr möglich sein. <h3> Übergewinne: höhere Steuer</h3>Mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen (Wasser, Wind, Biogas) können zurzeit sehr hohe Gewinne erzielt werden. Der Preis auf der Strombörse richtet sich aber nach dem Angebot der Gaskraftwerke, die gegenwärtig mit sehr hohen Kosten arbeiten. Die Übergewinne (extraprofitti) der günstig arbeitenden Stromproduzenten werden mit 33 Prozent besteuert. Außerdem wird für diese Produzenten entsprechend der einschlägigen EU Verordnung ein Höchstpreis von 180 Euro je Megawattstunde eingeführt.<h3> Frühpensionierung mit „Quote 103“</h3>In einem Land, das von einer extremen Überalterung gekennzeichnet ist, machen sich Politiker immer wieder für Frühpensionierungen stark. Besonders die Lega hat sich eingesetzt, dass im kommenden Jahr eine vorgezogene Pensionierung weiterhin möglich ist. 2023 können daher Personen schon mit einem Alter von 62 Jahren und 41 Beitragsjahren (das ergibt die sogenannte Quote 103) in Pension gehen, statt auf die Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters von 67 Jahren warten zu müssen. Die „Quote 103“ wird nur 2023 gelten, wie es heißt. <h3> Inflationsausgleich von Renten</h3>Im Jänner tritt die Inflationsangleichung der Pensionen in Kraft. Für die Renten bis zu rund 2100 monatlich erfolgt die Angleichung im vollen Ausmaß von 7,3 Prozent. Der Inflationsausgleich für die höheren Pensionen wird stufenweise gekürzt.<h3> Flat Tax bis 85.000 Euro</h3>Die Einheitssteuer (Flat Tax) mit einem fixen Steuersatz von 15 Prozent konnte bis jetzt von den Selbständigen mit jährlichen Erträgen von bis zu 65.000 Euro genutzt werden. Mit dem Haushaltsgesetz steigt die Obergrenze für diese günstige Besteuerungsform auf 85.000 Euro. Dazu braucht es aber noch die Zustimmung der EU-Kommission.<h3> Aufbesserung für Notaufnahme</h3>Für Ärzte und Pfleger, die in der Notaufnahme arbeiten, werden insgesamt 200 Millionen Euro für die Zahlung von Sonderprämien bereitgestellt. Die Arbeit in den Notaufnahmen ist wegen des starken Patientenandrangs und des Personalmangels oft sehr belastend. Außerdem sind Ärzte und Pfleger häufig verbalen Aggressionen und sogar Handgreiflichkeiten ausgesetzt. Die Prämienzahlung ist daher sicher berechtigt, doch braucht es wohl auch organisatorische Reformen, um die Arbeit in diesen Abteilungen attraktiver zu gestalten.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />