<BR /><BR />Das Wichtigste betrifft die Entschädigungsansprüche. Fluggäste können bei Verspätungen ab drei Stunden oder einer Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug weiterhin eine finanzielle Entschädigung geltend machen. Versuche, die Schwelle auf vier Stunden anzuheben, scheiterten auf Druck der Verbraucherverbände. Die Höhe der Entschädigung bleibt dabei gleich: 250 Euro für Flüge unter 1.500 Kilometern, 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro für über 3.500 Kilometern.<BR /><BR />Außergewöhnliche Umstände, in denen kein Anspruch auf Entschädigung anfällt, werden in einer Liste aufgeführt. Dazu zählen zum Beispiel Naturkatastrophen oder Sicherheitsrisiken am Start- und Zielort. <BR /><BR />Neu ist, dass Fluggesellschaften im Falle eines Ausfalls oder einer Verzögerung proaktiv ihre Kunden innerhalb von 96 Stunden über einen Ausgleichsanspruch informieren müssen. Zudem haben Fluggäste bei Verzögerungen einen garantierten Anspruch auf Unterstützungsleistungen: Erfrischungen müssen bereits nach zwei Stunden Wartezeit bereitgestellt werden, eine vollständige Mahlzeit nach drei Stunden.<h3> „No-Show“-Regel wird verboten</h3>Auch den verbraucherunfreundlichen „No-Show“-Richtlinien bei Hin- und Rückflügen wird ein Riegel vorgeschoben: Passagieren, die den Hinflug nicht antreten, darf die Beförderung auf dem Rückflug künftig nicht mehr verweigert werden.<h3> Mehr Transparenz bei Handgepäck, mehr Rechte für Familien</h3>Um den Buchungsprozess transparenter zu gestalten, müssen Fluggesellschaften ihre Preise künftig standardmäßig inklusive des zulässigen Handgepäcks anzeigen. <BR /><BR />Eltern können künftig ohne Aufpreis einen Sitzplatz direkt neben ihren Kindern buchen, was gleichermaßen für die Begleitpersonen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität gilt. <BR /><BR />Auch die von manchen Fluglinien verpflichtenden digitalen Boardingpässe müssen die Passagiere nicht mehr akzeptieren: Sie haben das Recht auf einen Papier-Pass, wenn sie das wünschen. Zudem müssen reine Schreibfehler im Namen auf dem Flugticket von den Airlines ab sofort kostenlos korrigiert werden.<BR /><BR />Die neuen Regelungen gelten frühestens ab 2027 für EU-Fluglinien sowie für alle Airlines, die von EU-Flughäfen starten.