Übergeordnete Ziele des Wettbewerbsgesetzes („Ddl Concorrenza“) sind, die Transparenz zu erhöhen und faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Die Verabschiedung des Textes durch die Abgeordnetenkammer steht laut Angaben der Wirtschaftszeitung „Sole 24 Ore“ kurz bevor. Große Änderungen werden nicht erwartet. Zeit also, um die wichtigsten Punkte zu beleuchten.<h3> Was ist ein innovatives Start-up?</h3>Ein Kernelement des Gesetzes betrifft die Einstufung von jungen Unternehmen als innovative Start-ups. Als solches genießen sie zahlreiche Vorteile, darunter Investitionsförderungen, Steuergutschriften und die Befreiung von bestimmten Gebühren. Zusätzlich genießen diese Firmen einen vereinfachten Zugang zu staatlichen Fonds, die Kredite durch Bankgarantien unterstützen.<BR /><BR />Was aber ist ein innovatives Start-up nach der neuen Definition? Um im Verzeichnis eingetragen zu werden, müssen die Unternehmen mindestens eines von sechs neuen Kriterien erfüllen. Dazu gehören eine Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung um 25 Prozent, der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit einer öffentlichen Forschungseinrichtung sowie eine Steigerung der Einnahmen um mehr als 50 Prozent zwischen dem zweiten und dritten Jahr. Darüber hinaus müssen sie eine Rücklage von über 50.000 Euro bilden, mindestens ein Patent besitzen oder sich in eine Aktiengesellschaft umwandeln. <BR /><BR />Die bisher geltende Pflicht, innerhalb von zwei Jahren ein Mindestkapital von 20.000 Euro nachzuweisen, entfällt. <h3> Essensgutscheine: Provisionen gedeckelt</h3>Wie von vielen Gastronomen auch in Südtirol vehement gefordert, soll sich bei den Essensbons mit dem Wettbewerbsgesetz einiges ändern. Ab dem 1. September 2025 dürfen die Provisionen für Essensgutscheine, die Unternehmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, maximal 5 Prozent betragen. Für bis dahin ausgegebene Gutscheine gelten weiterhin die alten Regelungen. Anbieter können bestehende Verträge ohne zusätzliche Kosten kündigen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-67637775_quote" /><BR /><BR />„Dass die Provisionen gedeckelt werden, ist eine sehr gute Nachricht für uns“, so Kurt Unterkofler, Präsident der Gastronomie im hds. „Derzeit müssen wir nämlich bis zu 20 Prozent des Wertes eines Essensbons abgeben. Dies gefährdet die wirtschaftliche Nachhaltigkeit vieler Betriebe.“ Durch die Neuregelung werde Druck vom Sektor genommen. „Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass sich die Unternehmen, die die Gutscheine ausgeben, nicht durch die Hintertür neue, versteckte Kosten einfallen lassen“, betont Unterkofler.<h3> Kennzeichnungspflicht bei weniger Inhalt</h3>Für Verbraucher relevant ist die Maßnahme, dass Produkte, deren Inhalt bei gleichem Verpackungsdesign reduziert wurde, ab April 2025 deutlich gekennzeichnet werden muss. Eine gut sichtbare Etikette auf der Verpackung soll Konsumenten über die veränderte Menge informieren.<h3> „Black Box“ bei Kfz-Versicherungen</h3>Verbraucherfreundlich soll auch die Neuerung bei den „Black Boxes“ sein. Autoversicherungen dürfen künftig keine Klauseln mehr enthalten, die die Entfernung oder Übertragung von Daten aus den sogenannten „Black Boxes“ erschweren. Diese Geräte, die Fahrdaten aufzeichnen, können nun vom Versicherungsnehmer problemlos entfernt oder zu einer anderen Versicherung übertragen werden. Ein neues Informationssystem soll zudem Betrugsfälle bei Versicherungen eindämmen.<h3> „Schwarze“ Taxifahrten</h3>Um Schwarzarbeit im Taxi- und Mietwagengewerbe zu bekämpfen, werden mit dem „Ddl Concorrenza“ strengere Kontrollen eingeführt. Fahrer, die nicht im offiziellen Register eingetragen sind, müssen mit Geldstrafen oder Lizenzentzug rechnen. Ein zentrales Register wird es den Gemeinden ermöglichen, die Daten der Fahrer zu überprüfen.