Im neuen Maßnahmenpaket zum Haushaltsgesetz, das die Regierung Mitte Oktober verabschiedet hat und demnächst im Senat diskutiert werden soll, sind auch einige Bestimmungen zu den Renten enthalten. In den letzten beiden Wochen wurden aber einige Vorschläge wieder über Bord geworfen, vor allem was die vorzeitige Sozialrente (Ape Sociale) und die Frauenregelung (opzione donna betrifft). <BR /><BR />Hatte es bis vor kurzem noch geheißen, beide Frühpensionierungsmöglichkeiten würden formell abgeschafft, ist davon heute keine Rede mehr. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf sollen sie bis Ende 2024 verlängert werden. Allerdings wurden die Zugangsvoraussetzungen eingeschränkt. <h3> Höheres Alter für die vorzeitige Sozialrente</h3>Die vorzeitige Sozialrente (Ape Sociale) ist nur bestimmten Personen vorbehalten: Arbeitslosen, Zivilinvaliden oder Beschäftigten, die jemanden, der im selben Haushalt zusammenlebt, betreuen, sowie Beschäftigten, die in besonders belastenden Berufen tätig sind. <BR /><BR />Sie müssen laut dem aktuellen Gesetzentwurf künftig mindestens 63 Jahre und 5 Monate alt sein (in Vergangenheit reichten 63 Jahre), um die vorzeitige Sozialrente beanspruchen zu können. <BR /><BR />Gleich bleiben dürften wahrscheinlich die Beitragsvoraussetzungen: 36 Rentenversicherungsjahre für Beschäftigte in besonders belastenden Berufen, während Arbeitslose, Zivilinvalide und Personen, die jemanden, der im selben Haushalt zusammenlebt, betreuen, nur 30 Versicherungsjahre nachweisen müssen. <BR /><BR />Die vorzeitige Sozialrente beträgt 1500 Euro brutto im Monat – und zwar so lange, bis man 67 Jahre alt ist und die normale Altersrente beziehen kann. <h3> Höheres Alter auch für die Frauenregelung</h3>Die Frauenregelung war erst im Vorjahr stark eingeschränkt worden und ist seitdem Frauen vorbehalten, die einen im Haushalt lebenden Familienangehörigen ersten Grades pflegen, oder eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent nachweisen können oder vor einer Entlassung wegen einer Unternehmenskrise stehen. <BR /><BR />Derzeit sieht die Frauenregelung noch vor, dass Frauen je nach Anzahl der Kinder schon mit 58 bis 60 Jahren (und 35 Beitragsjahren) den Ruhestand antreten können. <BR /><BR />Laut dem derzeitigen Gesetzentwurf wird man künftig 59 bis 61 Jahre brauchen (59 Jahre mit mehreren Kindern, 60 mit einem Kind) – bei gleichzeitig 35 Beitragsjahren. <h3> Quote 104 löst Quote 103 ab</h3>Bestehen bleiben soll auch 2024 die Frührente nach der Quotenregelung, die grundsätzlich allen Beschäftigten offen steht. Allerdings werden auch hier die Zugangsvoraussetzungen verschärft, indem die Quote 103 durch die Quote 104 ersetzt wird. <BR /><BR />Das heißt, dass man mit mindestens 41 Rentenversicherungsjahren und einem Alter von mindestens 63 Jahren (41 plus 63 ergibt 104, daher der Name Quote 104) seine vorzeitige Rente antreten kann. Bei der bisherigen Quote 103 reichte ein Alter von 62 Jahren (und 41 Beitragsjahre). <BR /><BR />Zudem soll laut dem jüngsten Gesetzentwurf diese Frührente weniger attraktiv gemacht werden, indem der Rentenbetrag geringer ausfallen wird, je früher man in Rente gehen möchte. Geplant ist, dass jener Rentenanteil, der nach dem beitragsbezogenen System berechnet wird (und somit die Versicherungsjahre vor 1996 betrifft), umso geringer ausfallen soll, je weiter der Beschäftigte vom gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren entfernt ist.<BR /><BR />Zudem werden die Zeiten bis zum Renteneinstiegsfenster künftig voraussichtlich verlängert: Das heißt, Beschäftigte im Privatsektor werden künftig, wenn sie die Voraussetzungen der Quote 104 erfüllt haben, 6 Monate warten müssen, um die Pension zu beziehen (bisher 3 Monate), und bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden es 9 statt 6 Monaten werden.<h3>Vorzeitige Altersrente und Altersrente: keine Änderungen</h3><BR />Aufrecht bleibt die vorzeitige Altersrente. Auch künftig werden Männer mit 42 Jahren und 10 Monaten an eingezahlten Rentenversicherungszeiten (41 Jahre und 10 Monate für Frauen) den Ruhestand antreten können.<BR /><BR />Bestehen bleibt auch die Möglichkeit für die frühen Berufseinsteiger, die schon vor dem 19. Lebensjahr 12 Monate an Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, mit 41 Beitragsjahren in Rente zu gehen. <BR /><BR />Auch bei der Altersrente gibt es keine Neuigkeiten: Dafür sind weiterhin 67 Jahre und 20 Beitragsjahre nötig.<BR /><BR /><BR />