Der Bozner Wirtschafts- und Steuerberater Arno Pichler (Interconsult) hat für s+ einige der wichtigsten Punkte aus den jüngsten Gesetzen und Dekreten zusammengefasst.<BR /><BR /><BR /><b>Versicherungspflicht für Naturkatastrophen für ansässige Unternehmen:</b><BR /><BR />Es wird eine Verpflichtung eingeführt, innerhalb 31. Dezember 2024, einer Versicherung zum Schutz vor Katastrophenrisiken abzuschließen. <BR />Landwirtschaftliche Unternehmen sind ausgeschlossen. <BR /><BR />Die Polizze muss Schäden in Bezug auf Grundstücke und Gebäude, Anlagen und Maschinen, industrielle und kommerzielle Ausrüstung abdecken, welche unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse (Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Hochwasser usw.) verursacht werden. <BR /><BR />Wird die Verpflichtung nicht erfüllt, so ist dies „bei der Gewährung von Beiträgen, Subventionen oder Erleichterungen finanzieller Art aus öffentlichen Mitteln“ zu berücksichtigen, auch in Bezug auf solche, die im Zusammenhang mit eben solchen Naturkatastrophen gewährt werden.<BR /><BR /><BR /><b>„Fringe Benefits“: Obergrenze angehoben:</b><BR /><BR />Für das Jahr 2024 ist eine vorübergehende Anhebung der Schwelle der Fringe-Benefit-Zuwendungen vorgesehen, bis zu welcher sie nicht zu versteuern sind ( <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/gehaltsextra-von-bis-zu-2000-euro" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">s+ hat berichtet</a>).<BR /><BR />Von den bisherigen 258,23 Euro werden im Jahr 2024 die Grenzen auf 1000 Euro für alle Mitarbeiter und auf 2000 Euro nur für Mitarbeiter mit zu Lasten lebenden Kindern erhöht. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="995125_image" /></div> <BR /><BR /><b>Erhöhter Abzug für Neueinstellungen:</b><BR /><BR />Für das Jahr 2024 ist ein erhöhter Abzug für die Kosten der Neueinstellungen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis vorgesehen. Es handelt sich um eine rein steuerliche Erhöhung der zusätzlichen Lohnkosten um 20 Prozent. Die Begünstigung wird Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Freiberuflern gewährt. <BR /><BR />Bedingung ist, dass die Zahl der unbefristet angestellten Mitarbeiter Ende 2024 höher ist 2023.<BR /><BR /><BR /><b>Eigenkapitalförderung ACE abgeschafft:</b><BR /><BR />Mit 2024 wird die Eigenkapitalförderung ACE („aiuto alla crescita economica“) abgeschafft. ACE-Überschüsse können auf die folgenden Jahre vorgetragen und mit dem erzielten Einkommen verrechnet werden. Oder sie können in ein Irap-Guthaben umgewandelt werden, das in 5 jährlichen Raten verwendet werden kann. <BR /><BR /><BR /><b>Abschaffung der „Certificazione Unica“ für Pauschalbesteuerte: <BR /></b><BR />Ab dem Steuerjahr 2024 sind die Steuersubstitute, die Vergütungen in welcher Form auch immer an sogenannte „Forfetari“ zahlen, von der Ausstellung der „Certificazione Unica“ befreit. <BR /><BR />Daher wird die einheitliche Steuerbestätigung für das Jahr 2023 (CU 2024) die letzte Bescheinigung sein, die für die Pauschalbesteuerten ausgestellt wird.<BR /><BR /><BR /><b>Neue Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen:</b><BR /><BR />Mit Wirkung ab 2. Mai 2024 werden die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2023 und folgende geändert. <BR />Natürliche Personen sowie Personengesellschaften und Sozietäten müssen demnach die Steuererklärung bis zum 30. September des auf den Steuerzeitraum folgenden Jahres (bisher 30. November) abgeben. Kapitalgesellschaften müssen bis zum letzten Tag des 9. Monats (vorher bis zum letzten Tag des 11. Monats) nach Ablauf des Steuerzeitraums die Steuererklärung abgeben. <BR /><BR />Für Gesellschaften, deren Steuerjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt und bei denen die Frist für die Einreichung der Steuererklärungen für das Steuerjahr, das dem am 31. Dezember 2023 laufenden Steuerjahr vorausgeht, nach dem 2. Mai 2024 abläuft, gelten die vor diesem Datum geltenden Einreichungsfristen für das genannte Steuerjahr weiter. <BR /><BR /><BR /><b>Anhebung der Schwelle für die Befreiung vom Bestätigungsvermerk:</b><BR /><BR />Für jene Steuerpflichtigen, für die die Branchenkennzahlen (Isa) gelten, wird der Schwellenwert für die Rückforderung oder Kompensierung der Mehrwertsteuer, unter welchem kein Bestätigungsvermerk oder keine Bankgarantie notwendig ist, von 50.000 auf 70.000 Euro pro Jahr angehoben. Und der Schwellenwert, unter welchem es für die Kompensierung von Steuern keines Bestätigungsvermerks bedarf, steigt von 20.000 auf 50.000 Euro pro Jahr. <BR /><BR />Diese Begünstigungen gelten derzeit für Subjekte mit einem Isa-Ergebnis von über 8.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="995128_image" /></div> <BR /><BR /><b>CIN-Code für Beherbergungsbetriebe und Kurzzeitvermietungen:</b><BR /><BR />Für alle Beherbergungsbetriebe wird italienweit ein Identifikationscode (CIN) eingeführt ( <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/kurzzeitvermietung-an-urlauber-was-die-regierung-anders-machen-will" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">s+ hat berichtet</a>). Das heißt, einen CIN aufweisen müssen Beherbergungsbetriebe mit und ohne Hotelcharakter, Wohnimmobilien, die touristisch vermietet werden und Immobilieneinheiten, die kurzzeitig vermietet werden. <BR /><BR />Um den CIN zu erhalten, stellt der Vermieter oder Eigentümer des Beherbergungsbetriebs einen Antrag beim Ministerium für Tourismus. <BR />Der CIN muss verpflichtend außerhalb des Gebäudes, in dem sich die Wohnung oder Unterkunft befindet, angebracht werden, wobei die urbanistischen Bestimmungen zu beachten sind. Zudem muss er in jeder Anzeige angegeben werden, wo immer sie veröffentlicht wird. <BR /><BR />Bei Nichtbeantragung des CIN drohen Bußgelder zwischen 800 und 8000 Euro, bei fehlender Ausweisung des CIN Bußgelder zwischen 500 und 5000 Euro.<BR /><BR /><BR /><b>Tourismus: Neue Verpflichtungen in puncto Sicherheit:</b><BR /><BR />Des Weiteren werden neue Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheit von Maschinen und Anlagen in Wohnungen eingeführt, die für touristische und kurzfristige Vermietung genutzt werden: Die von Unternehmen geführten Beherbergungsbetriebe müssen die nationalen und regionalen Vorschriften in Bezug auf die Anlagensicherheit einhalten. <BR /><BR />In jedem Fall sind alle touristisch genutzten Immobilien mit funktionierenden Geräten zum Aufspüren von brennbaren Gasen und Kohlenmonoxid sowie tragbaren Feuerlöschern an zugänglichen und sichtbaren Stellen auszustatten (ein Feuerlöscher pro 200 Quadratmeter Bodenfläche und mindestens ein Feuerlöscher pro Stockwerk). <BR /><BR />Bei Verstößen drohen Strafen von 600 bis 6000 Euro. <BR /><BR /><BR /><b>Erhöhung der Einheitssteuer bei Kurzzeitmieten und touristischen Mieten:</b><BR /><BR />Der Steuersatz der „cedolare secca“, anwendbar auf Kurzzeitmieten und touristische Mieten, wurde auf 26 Prozent angehoben ( <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/hoehere-steuern-fuer-kurzzeitvermieter-wer-ausgenommen-ist" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">s+ hat berichtet</a>). Der bisherige Steuersatz von 21 Prozent kann nur mehr auf eine Immobilieneinheit angewandt werden. Werden mehrere Immobilieneinheiten touristisch vermietet, so gilt für die restlichen Immobilieneinheiten der neue Satz von 26 Prozent. Die „cedolare secca“ für kurzfristige und touristische Mietverträge gilt für Mietverträge, die nicht im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit abgeschlossen werden, also nur für Privatvermieter.<BR /><BR />Ausgeschlossen sind all jene, die die Vermietung als Unternehmenstätigkeit ausüben. Das ist dann der Fall, wenn im Steuerzeitraum mehr als 4 Immobilieneinheiten zur kurzfristigen und touristischen Vermietung genutzt werden. <BR /><BR />Wenn Vermittler, zum Beispiel Onlineportale, die Mieten kassieren oder bei deren Zahlung intervenieren, sind sie verpflichtet, einen Steuerrückbehalt von 21 Prozent auf die Erlöse der vermittelten Beherbergungen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen sowie die entsprechende „certificazione unica“ (CU) über die einbehaltenen Steuerrückbehalte auszustellen. <BR /><BR />Der von den Vermittlern einbehaltene Steuerrückbehalt beträgt immer 21 Prozent. Bei Kurzzeitmietverträgen über mehrere Immobilieneinheiten beträgt die „cedolare secca“ jedoch 26 Prozent, weshalb immer eine Steuererklärung abgegeben werden muss. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="995131_image" /></div> <BR /><BR /><b>Steuererleichterung auf Produktivitätsprämien für Arbeitnehmer bleibt:</b><BR /><BR />Die Senkung der Ersatzsteuer auf Produktivitätsprämien von 10 Prozent auf 5 Prozent wird für 2024 bestätigt, das heißt, beschränkt auf die im Jahr 2024 ausgezahlten Produktivitätsprämien wird die Ersatzsteuer von 5 Prozent angewandt.<BR /><BR /><BR /><b>Einkommensklassen werden reduziert:</b><BR /><BR />Für den Steuerzeitraum 2024 wird eine Reduzierung von 4 auf 3 Einkommensklassen und der damit verbundenen Irpef-Sätze vorgesehen <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/was-bringt-die-steuerreform" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(s+ hat berichtet)</a>: bis zu 28.000 Euro 23 Prozent; über 28.000 Euro und bis zu 50.000 Euro 35 Prozent und über 50.000 Euro 43 Prozent. <BR /><BR /><BR /><b>Neue Schwelle für Steuerabzüge in der Steuererklärung: <BR /></b><BR />Für Steuerpflichtige mit einem Gesamteinkommen von mehr als 50.000 Euro wird der Gesamtbetrag der zustehenden Steuerabzüge um 260 Euro gekürzt. Betroffen von dieser Reduzierung sind Spesen, deren Abzugsfähigkeit auf 19 Prozent festgelegt ist (mit Ausnahme der Abzüge für Arztspesen); Spenden an politische Parteien, für die ein Abzug von 26 Prozent vorgesehen ist und Prämien für die Versicherung gegen Katastrophenrisiken, für die 90 Prozent Abzug vorgesehen ist. <BR /><BR /><BR /><b>Steuerabzug für Einkommen aus abhängiger Arbeit erhöht:</b><BR /><BR />Nur für das Steuerjahr 2024 ist eine Erhöhung des Steuerabzugs für Einkommen aus abhängiger Arbeit (ausgenommen Renten) und bestimmte gleichgestellte Einkünfte bis zu 15.000 Euro vorgesehen. Der Steuerabzug wird von 1880 auf 1955 Euro angehoben.<BR /><BR /><BR /><b>Steuererklärung 730 auch ohne Einkünfte aus abhängiger Arbeit:</b><BR /><BR />Ab 2024 kann die Steuererklärung 730 auch von natürlichen Personen ohne Einkünfte aus abhängiger Arbeit abgegeben werden. Ab 2024 kann das Guthaben aus dem Vordruck 730 auch direkt über die Agentur der Einnahmen ausgezahlt werden, sowie die Schuld selbst per F24 eingezahlt werden (Frist 30. Juni), dies auch dann, wenn der Steuerpflichtige einen Arbeitgeber als Steuersubstitut hat.<BR /><BR /><BR /><b>Mehrerlöse aus der Veräußerung von Edelmetallen:</b><BR /><BR />Bisher war es möglich, beim Verkauf von Edelmetallen durch Private eine Pauschalbesteuerung der Mehrerlöse anzuwenden. Vorgesehen waren 25 Prozent des Verkaufspreises als Ersatzsteuer. Nun wurde diese Bestimmung abgeschafft. Ab 2024 wird der Mehrerlös aus dem Verkauf von Edelmetallen mit der Steuer von 26 Prozent belastet. Ist der Steuerzahler nicht imstande, den Anschaffungspreis nachzuweisen, so muss der gesamte Verkaufserlös mit 26 Prozent besteuert werden.<BR /><BR /><BR /><b>Die Vermögenssteuer IVAFE und IVIE für Vermögen und Immobilien im Ausland wird erhöht:</b><BR /><BR />Konkret steigt die Steuer auf Auslandsimmobilien (IVIE) ab 2024 von derzeit 0,76 Prozent auf 1,06 Prozent, während die Steuer auf das Finanzvermögen im Ausland (IVAFE) von derzeit 0,2 Prozent auf 0,4 Prozent steigt, allerdings nur für Finanzprodukte, die in Ländern auf der sogenannten „black list“ gehalten werden.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR />