Es gibt sie noch: Vertreter, die von Dorf zu Dorf ziehen und von Tür zu Tür klopfen, um ihre Produkte direkt an den Kunden zu bringen. Doch warum betreiben gewisse Unternehmen diesen Personalaufwand, wenn es dank Social Media viel einfachere Wege gibt, um Kunden zu gewinnen? „Weil diese Verkaufstaktik oft funktioniert“, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). „Bei Haustür-Geschäften spielt das Überraschungselement eine entscheidende Rolle.“ Man wird unerwartet konfrontiert und steht plötzlich vor einer Kaufentscheidung, die eigentlich nicht geplant war.<BR /><BR /><embed id="dtext86-68842568_quote" /><BR /><BR /><BR />Gerade aus diesem Grund raten Verbraucherschützer zur Vorsicht: „Der Konsument wird oft überrumpelt und es fehlt ihm die Vergleichsmöglichkeit“, erklärt Bauhofer. Man sieht nur ein Produkt und einen Preis – einzuschätzen, ob es sich tatsächlich um ein gutes Angebot handelt, ist schwierig.<h3> Diese Rechte gelten bei Haustür-Geschäften</h3>Deshalb schützt das europäische Recht die Verbraucher bei Geschäften an der Türschwelle. „Es gilt ab dem Erhalt der Ware ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag“, so Bauhofer. Ausgenommen sind lediglich sogenannte Kleinverträge mit einem Wert von weniger als 50 Euro.<BR /><BR />Außerdem gilt: Wenn das Unternehmen nicht richtig über das Rücktrittsrecht aufklärt oder es nicht in den Verkaufsunterlagen steht, verlängert sich das Rücktrittsrecht sogar um ein Jahr. <h3> Zweifelhafte Anbieter, betrügerische Methoden</h3>Gerade bei Haustür-Geschäften gibt es laut VZS auch zweifelhafte Anbieter, die mit unfairen Methoden arbeiten. Solche Fälle gehen immer wieder bei der Verbraucherzentrale ein. „Ein Paradebeispiel sind gewisse Vertreter von Gasmessgeräten, die minderwertige Ware zu überhöhten Preisen anbieten“, erklärt Bauhofer.<BR /><BR />In diesem Zusammenhang ermittelt auch die Staatsanwaltschaft von Brescia. Erst im Januar dieses Jahres gelang es der Finanzpolizei von Salò, eine kriminelle Vereinigung zu zerschlagen, die über Haustür-Geschäfte in ganz Norditalien falsche und überteuerte Gasmessgeräte verkaufte. Mithilfe von POS-Terminals gaben sie Beträge ein, die weit über den im Vertrag angegebenen Preisen lagen, und täuschten so ihre Opfer – oft ältere, alleinstehende Menschen.<h3> Tipps von der Verbraucherzentrale</h3>Ein Grundsatz gilt immer: „Wer die Wohnung betritt, entscheidet immer noch der Konsument selbst. Selbst wenn ein Vertreter angeblich auf Anordnung der Hausverwaltung kommt, sollte man dies vorher abklären“, betont Bauhofer.<BR /><BR /> Verträge sollten zudem niemals übereilt unterschrieben werden. Besonders in Situationen, in denen Druck ausgeübt wird, sollte man vorsichtig sein und im Zweifel resolut „Nein“ sagen. Doch gerade das fällt vielen älteren Menschen schwer, weshalb Senioren gezielt als potenzielle Kunden angesprochen werden, weiß Bauhofer.