Ob betrügerisch oder zumindest gezielt irreführend: Unternehmer sind verstärkt mit Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen konfrontiert, die sie besser nicht bezahlen sollten.<BR /><BR />8 Scheinrechnungen. Also Zahlungsaufforderungen für bestimmte Dienste, die bei der Handelskammer oder der Steuerbehörde („Agenzia delle Entrate“) in Anspruch genommen werden könnten. Etwa, wenn es um die notwendigen Änderungen im Handelsregister geht oder andere bürokratische Notwendigkeiten, mit denen ein Unternehmen zwangsläufig konfrontiert ist. Und das für Leistungen, die verwaltungstechnisch oft aufwendig sind, aber nicht die Welt kosten.<BR /><BR />Dennoch: Acht Scheinrechnungen bekommen Jungunternehmer durchschnittlich, wenn sie ihr Start-up vom Stapel lassen oder z.B. den elterlichen Betrieb übernehmen. „Das ist immer ein sensibler Moment. Dann passiert es leicht, dass in aller Eile oder auch nur gedankenlos bezahlt wird. Mit der Folge, dass dieses Geld weg ist oder gar ein Abo abgeschlossen wird“, erläutert Ivo Morelato. <h3> Zahlungen an die Handelskammer</h3>Der Direktor des Sekretariats der Handelskammer Bozen und sein Mitarbeiter Thomas Wenter haben seit fast einem Jahrzehnt immer wieder mit solchen Fällen zu tun und beobachten zwar eine verstärkte Sensibilität bei heimischen Unternehmern, aber gleichzeitig immer wieder ein wellenartiges Aufflackern betrügerischer bzw. irreführender Geschäftspraktiken.<BR /><BR />Siehe das jüngste Beispiel, auf das die Handelskammer via Facebook & Co aufmerksam machte bzw. klarstellte: „Wir haben kein privates Inkassounternehmen beauftragt. Folge dieser Zahlungsaufforderung nicht! Zahlungen an die Handelskammer sind fast ausschließlich über PagoPA oder Formular F24 zu leisten.“ Die irreführende Rechnung sah nämlich so aus, als stamme sie direkt oder indirekt von der Bozner Handelskammer.<h3> Achtung: Betrug und Irreführung sind nicht dasselbe!</h3>Geht es im vorliegenden Fall um immerhin fast 400 Euro, so gibt es zahlreiche weitere Spielarten, mit denen die Macher solcher Scheinrechnungen mitunter auch nur kleinere Beträge abgreifen. „Wir kennen mittlerweile fast 30 Varianten“, berichtet Wenter, der als Beispiel den Handelskammer-Auszug („Visura Camerale“) nennt.<BR /><BR />Dieses Papier kostet im Prinzip nur ein paar Euro, ist aber in vielerlei Hinsicht ein wichtiges Dokument. Und wer „Visura Camerale“ einfach mal selbst googelt, dem liefert die Suchmaschine zunächst vier Einträge von privaten Anbietern, welche diesen Service „gratis“ (!) anbieten, aber hinterher eine Monats-/Jahresgebühr einfordern.<BR /><BR />Erst an fünfter Stelle folgt dann der Verweis auf das offizielle Register (www.registroimprese.it), das hingegen kostenpflichtig ist – aber die Gebühr beschränkt sich auf ein paar Euro, je nach Umfang. „Hier ist also oberste Vorsicht geboten“, warnen daher beide Handelskammer-Experten, denn: „Im Prinzip locken diese attraktiven Gratisangebote in eine klassische Abo-Falle.“<h3> Die klare Trennlinie</h3>Genau das ist der Trick, auf denen solche irreführenden Geschäftspraktiken aufbauen – und die eindeutig von betrügerischen Maschen unterschieden werden müssen. Morelato jedenfalls zieht eine ganz klare Trennlinie: „Zahlt man eine gefälschte Rechnung, ist man Opfer eines Betruges. Wie beim aktuell häufigen „Man in the Middle„-Trick, wenn also beispielsweise Firmendaten gestohlen bzw. die Bankkoordinaten ausgetauscht wurden und das Geld an ein anderes Konto geht. Das ist also ein Fall für polizeiliche Ermittlungen.“<BR /><BR />Ganz anders sei die rechtliche Lage, wenn Unternehmer mit unlauteren Methoden zum Zahlen eines zweifelhaften Angebotes gedrängt werden: „Das beginnt bei der Machart der Briefe und gelingt dann durch Druckaufbau – entweder über Mahnungen oder auch per Telefon. Wir kennen Mitschnitte von Telefonaten, die zeigen, wie die Opfer zugetextet werden – und irgendwann “Ja„ sagen. Auch der Wortsinn wird mitunter verdreht. So kann aus der einmaligen Gebühr für den „Abschluss„ aller Zahlungen auch leicht ein “Abschluss„ eines Vertrages werden.“<BR /><BR />Daher gilt umso mehr: Sich nur nicht unter Druck setzen lassen! Wie wichtig in diesem Szenario die Sprache ist, das beobachten die Handelskammer-Experten mit Argusaugen: „Telefonisch werden die Leute meist auf Deutsch angegangen. Wenn es hingegen um Bürokratisches oder Rechtliches geht, dann eher auf Italienisch. Es zeigt auch, dass die Täter die Südtiroler Gepflogenheiten gut kennen.“ <BR /><BR />Will heißen: Über „Social Engineering“ – also eine genaue Internet-Recherche und das legale, mitunter sogar automatisierte Abgreifen öffentlich zugänglicher Datensätze (z.B. aus dem Handelsregister) – gelangen die Täter an alles, was sie brauchen, um glaubhaft zu wirken. <h3> Der Trick mit den Serienbriefen</h3>Ein Aufwand, der sich lohnt, wie Wenter an einem Beispiel erläutert: „Mit einem Serienbrief-Tool lassen sich leicht 10.000 Personen anmailen. Wenn nur 500 die geforderten 400 Euro zahlen, sind das bereits 20.000 leicht verdiente Euro. Insofern schrecken selbst die von der Garantiebehörde für Konkurrenz und Handel AGCM verhängten Strafen kaum ab, sie sind im Grunde schon einkalkuliert.“<BR /><BR />Stellt sich die Frage: Was tun, wenn man doch gezahlt hat? Die Antwort darauf – außer es handelt sich um einen strafrechtlich verfolgbaren Betrug – sei schwierig, sagt Morelato: „Man könnte mit dem Verbraucherrecht argumentieren, dann hätte man zehn bis 15 Tage Rücktrittsrecht. Aber in der Praxis funktioniert das nur bedingt. Auch das Ignorieren von Mahnungen ist problematisch. Nur jene, die per Einschreiben oder PEC-Mail zugestellt werden, könnten eingeklagt werden.“ <BR /><BR />Daher rät Morelato, „irreführende oder unbeabsichtigte Zahlungen schriftlich zu bestreiten, am besten per Einschreiben. Dies sollte man dokumentieren – und dann auf weitere Druckmittel nicht einzugehen.“ Außer es handelt sich um einen richterlichen Zahlungsbescheid: „Das aber scheint den Tätern der Mühe nicht wert; und uns ist auch kein solcher Fall bekannt.“<BR />