Mit beiden Maßnahmen will die Regierung dafür sorgen, dass frühere Renteneintritte, also vor der Altersrente mit 67 Jahren, nicht mehr so leicht möglich sind. <BR /><BR />Doch was ist konkret geplant?<h3> Renteneinstiegsfenster schiebt sich weiter nach hinten</h3>Ein Punkt, an dem die Regierung künftig ansetzen will, ist die vorzeitige Altersrente. Derzeit müssen Männer dafür 42 Jahre und zehn Monate Rentenbeiträge eingezahlt haben, bei Frauen reichen 41 Jahre und zehn Monate – unabhängig vom Alter. <BR /><BR />Die Auszahlung der Pension erfolgt aber frühestens drei Monate nach Erreichen der Voraussetzungen. Dieses Renteneinstiegsfenster soll ab 2031 jedoch immer weiter nach hinten verschoben werden. Das heißt: Ab 2032 wird die Rente erst nach vier Monaten ausgezahlt, 2034 nach fünf Monaten und ab 2035 nach sechs Monaten.<BR /><BR />„Damit werden die Systeme der Privatwirtschaft und jene des öffentlichen Dienstes schrittweise gleichgestellt“, erklärt „WIKU“-Rentenfachmann Alexander Oberkofler. „Denn im öffentlichen Dienst sind wir aktuell schon bei vier Monaten, nächstes Jahr werden es fünf Monate sein.“<BR /><BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1251378_image" /></div> <BR /><BR />Zudem sollen die Beitragszeiten angehoben werden: ab 2027 um einen Monat, ab 2028 um zwei Monate. 2027 werden Männer also 42 Jahre und elf Monate, Frauen 41 Jahre und elf Monate benötigen, um in vorzeitige Altersrente zu gehen – 2028 werden es 43 Jahre und ein Monat beziehungsweise 42 Jahre und ein Monat sein. Ab 2029 sind weitere Anpassungen im Zweijahresrhythmus entsprechend der Lebenserwartung vorgesehen.<BR /><BR />„Nimmt man beide Neuerungen zusammen – späteres Renteneinstiegsfenster und Anpassung der Beitragszeiten – dann geht es in Zukunft mit der vorzeitigen Altersrente schon spürbar später in Pension als bisher“, erklärt der Fachmann. <h3> Studienjahre: Nachkauf wird weniger interessant</h3>Änderungen soll es künftig auch beim beliebten Nachkauf der Studienjahre geben. Betroffen sind laut dem aktuellen Vorschlag allerdings vor allem jüngere Arbeitnehmer, konkret all jene, die ein dreijähriges Hochschulstudium (laurea breve) absolviert haben. Das würde auch viele Gesundheitsberufe betreffen, etwa in Südtirol die Absolventen der Claudiana.<BR /><BR />Für sie sollen die nachgekauften Studienjahre künftig nicht mehr voll für die Rente angerechnet werden. Konnte bislang jemand, der sein dreijähriges Studium nachgekauft hat, drei Jahre früher in Rente gehen, wird diese Anrechnung laut dem nun vorliegenden Vorschlag ab 2031 schrittweise reduziert: zunächst um sechs Monate, ab 2032 um ein Jahr, ab 2033 um 18 Monate, ab 2034 um zwei Jahre und ab 2035 um zweieinhalb Jahre. <BR /><BR />Mit anderen Worten: Von dem dreijährigen Studium würden 2035 nur mehr sechs Monate für die Rente zählen. „Man könnte dann also nur mehr sechs Monate früher in Rente gehen“, verdeutlicht der Rentenfachmann.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-72762717_quote" /><BR /><BR /><BR />Damit würde der relativ teure Nachkauf der Studienjahre (ein Jahr kostet schätzungsweise 33 Prozent des letzten Jahresbruttolohns) deutlich uninteressanter. „Denn als Vorteil bleibt nur mehr die Aufstockung des Beitragskontos“, erklärt Oberkofler. Die Rente fällt also dank der nachgekauften Jahre weiterhin etwas höher aus.<BR /><BR />Doch was rät nun der Fachmann? Sollte man jetzt schnell noch die Studienjahre nachkaufen, bevor 2031 die Neuerungen eintreten? Das bringe nichts, erklärt Alexander Oberkofler. „Denn die Neuerung gilt für jene, die nach 2031 die nachgekauften Studienjahre nutzen möchten, um früher in Rente zu gehen – der Zeitpunkt des Nachkaufs ist dabei irrelevant.“<BR /><BR />Zudem rät Oberkofler, sich einen Nachkauf grundsätzlich gut zu überlegen: „Wer die Studienjahre nachkauft, investiert in die staatliche Rente. Dieses Geld sieht man bis zur Rentenauszahlung nie wieder, und es wird in dieser Zeit lediglich um die Inflation aufgewertet. Investiere ich das Geld hingegen in einen Zusatzrentenfonds, erziele ich höhere Renditen, und ich kann in bestimmten Fällen Vorschusszahlungen beantragen.“ Aus finanzieller Sicht schneide ein Zusatzrentenfonds damit deutlich besser ab.<BR /><h3> Fazit</h3>Die geplanten Änderungen sind in Fachkreisen bereits auf Kritik gestoßen. Experten äußern Bedenken, was die Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkungen betrifft. Zum einen weil die Spielregeln auch für jene geändert würden, die bereits die Studienjahre nachgekauft haben. „Zum anderen weil nur die jüngeren Arbeitnehmer betroffen sind, die eine ,laurea breve' haben. Ältere Beschäftigte, die noch ein Magisterstudium absolviert haben, hingegen nicht“, sagt Oberkofler.<BR /><BR />Zudem gilt aus Sicht des Experten: „Ich würde diese Änderungen nicht als in Stein gemeißelt ansehen.“ Zum einen sei der Haushaltsentwurf noch nicht beschlossen, und selbst wenn die Neuerungen heuer durchgingen, sei es bis zum geplanten Inkrafttreten 2031 noch eine Weile hin. „Bis dahin kann sich unter Umständen noch einiges ändern.“