Mittwoch, 8. November 2017
VW muss in Dieselaffäre externen Sonderprüfer einsetzen
Der Volkswagen-Konzern muss zur Aufklärung seiner Dieselaffäre einen externen Sonderprüfer einsetzen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Mittwoch verkündeten Beschluss, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte. Damit war die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in letzter Instanz erfolgreich. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
Foto: APA (AFP)