Es handelt sich dabei meistens um sogenannte „Er-Lebensversicherungsverträge“, also Verträge, bei denen Versicherte für bestimmte Zeit eine bestimmte Prämie an die Versicherung zahlen, in der Hoffnung, am Ende der Vertragslaufzeit ein bisschen mehr Kapital zurückzubekommen.<BR /><BR />In der VZS sieht man den Abschluss von bestimmten Lebensversicherungen sehr kritisch, denn in sehr vielen Fällen handelt es sich um äußerst ungünstige Verträge <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/nach-fall-eurovita-was-taugen-lebensversicherungen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(wir haben berichtet)</a>.<BR /><BR />Die VZS beklagt die teils extrem langen Laufzeiten: „Einige Verträge werden mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren angeboten. Leider sind diese Produkte nicht flexibel genug, um sich dem Leben und seinen Veränderungen anzupassen. Sollte so ein Vertrag vorzeitig gekündigt werden, müssen Verbraucher in der Regel mit Verlusten rechnen. Gerade in den ersten 10 Jahren können diese Verluste sehr hoch ausfallen.“<BR /><BR />Zudem können Lebensversicherungsverträge mit sehr hohen Kosten verbunden sein (z.B. Abschluss-, Vermittlungs-, Inkasso-, Verwaltungs- und laufende Kosten). „Bei langen Laufzeiten werden die gesamten Vertragskosten sogar über die ersten Jahre in Abzug gebracht. Eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung der Prämie kann nochmal Zusatzkosten verursachen“, heißt es vonseiten der Verbraucherschützer.<BR /><BR />Ein weiteres Problem: „Es gibt Lebensversicherungsverträge, die an Aktienkurse gebunden sind. Der Wert der Anteile kann dabei steigen oder eben auch sinken, wobei es für die Verbraucher dabei häufig keinerlei finanzielle Absicherung durch die Versicherungsgesellschaft gibt.“ Zu guter Letzt gebe es im Bereich der Lebensversicherung durchaus auch einige unseriöse Vermittler, warnt die VZS.<BR /><BR />„Wer eine falsche Entscheidung getroffen oder es sich anders überlegt hat, kann von einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb von 30 Tagen zurücktreten“, erklärt die Verbraucherzentrale. Der Rücktritt müsse schriftlich erfolgen. <BR />