Die bisherigen Dringlichkeitsverordnungen des Landeshauptmannes ermöglichten bisher keine Abhaltung der Jahrmärkte. Die aktuelle Verordnung (Nr. 18) sieht vor, dass bis 30. April 2021 die Jahrmärkte nicht abgehalten werden können.<BR /><BR /> „Somit mussten vom 1. Jänner bis 30. April insgesamt 32 Jahrmärkte landesweit abgesagt werden. Das heißtim Klartext, dass dem Sektor 32 Arbeits- und Erwerbstage fehlen“, resümiert Jobstreibizer.<BR /><BR />Nun brauche es eine klare Strategie für eine sichere Wiederabhaltung dieser Märkte. „Wir haben dem Landeshauptmann bereits unsere Vorschläge für die Wiederaufnahme in Sicherheit mitgeteilt und hoffen, dass diese auch in die nächste Verordnung einfließen werden. Wir haben uns an die Regeln gehalten und jetzt sind wir bereit“, sagt Jobstreibizer.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-48742408_quote" /><BR /><BR />„Es ist ein erstes Dokument für die nächsten 3 Monate, das im Bedarfsfall eventuelle Nachbesserungen oder Lockerungen gemeinsam angepasst werden kann“, fährt der Präsident fort. Von Mai bis Juli sind 30 Jahrmarkttage geplant.<BR /><BR />„So schlagen wir etwa vor, dass Rahmenveranstaltungen bis auf weiteres nicht stattfinden sollten, oder diese Entscheidung auf Gemeindeebene getroffen werden sollte. Zudem sollte während der Abhaltung der Jahrmärkte ein generelles Alkoholausschankverbot gelten. Jahrmärkte mit bis zu 100 Standplätzen sollten ohne weitere Sicherheitsprotokolle abgehalten werden können - außer jene die im Landesgesetz 4/2020 vorgesehen sind“, so abschließend der Präsident der Wanderhändler im hds.<BR /><BR />