In 5 Fällen wurden Standbetreiber bereits zu Geldstrafen verdonnert, sagt die Bozner Stadträtin. <BR /><BR /><b> Für den Obstmarkt gilt ein klares Reglement, daran halten wollen sich aber nur die wenigsten. Hat die Gemeindeverwaltung resigniert, oder was? </b><BR />Johanna Ramoser: Keineswegs. Seit vergangenem Dezember gibt es eine Aktion scharf, mit der wir die Einhaltung der Regeln klar einfordern. <BR /><BR /><b>Was kann man sich denn unter dieser Aktion scharf vorstellen? </b><BR />Ramoser: Zweimal die Woche kontrollieren Beamte der Handelspolizei die Stände. Bei Unregelmäßigkeiten werden Strafen ausgestellt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1001734_image" /></div> <BR /><BR /><b>Was sind Unregelmäßigkeiten?</b><BR />Ramoser: In erster Linie geht es darum, dass kontrolliert wird, ob sich die Standbetreiber an das geltende Reglement halten. Dieses legt klar fest, welche Waren angeboten werden dürfen. Wer Obst und Gemüse verkauft, darf zum Beispiel keinen Alkohol in seinem Sortiment haben. Es wird obendrein auch geschaut, ob die Hygiene-Regeln und die Sauberkeit rund um den Stand eingehalten werden. <BR /><BR /><b>Seit Dezember wird also kontrolliert, gibt es eine erste Bilanz? </b><BR />Ramoser: Es wurden bereits mehrere Verstöße festgestellt, 5 Strafen wurden ausgestellt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1001737_image" /></div> <BR /><BR /><b>Wie viel muss der Standtreiber bezahlen, wenn er beim Schummeln erwischt wird?</b><BR />Ramoser: Die Verwaltungsstrafen reichen von 50 bis 500 Euro. Das hängt davon ab, gegen welche Regel verstoßen wurde. In den vorliegenden 5 Fällen müssen die Ertappten jeweils 100 Euro bezahlen. <BR /><BR /><b>Diese Summe wird die Regelbrecher wohl eher nicht beeindrucken. Gibt es weitere Sanktionen? </b><BR />Ramoser: Im schlimmsten Fall kann die Lizenz entzogen werden. Dazu müssen aber über einen längeren Zeitraum immer wieder Verstöße festgestellt werden. <BR /><BR /><embed id="dtext86-63670982_quote" /><BR /><BR /><?O_Fett><?_O_Fett><b>„D“: Nach wie vor ungelöst ist das Thema Trockenfrüchte. Was ist da der Stand der Dinge? </b><BR />Ramoser: Es laufen nach wie vor Rekurse gegen diese Vorschrift. Artikel 2 des Reglements schreibt vor, dass der Trockenobst-Anteil maximal 20 Prozent des angebotenen Warensortiments betragen darf. Dagegen haben mehrere Standbetreiber beim Friedens- und Verwaltungsgericht Eingaben gemacht. Sie wurden im Übrigen alle abgewiesen. Sprich: Wir als Gemeindeverwaltung haben Recht bekommen. Nun bleibt abzuwarten, wie die weiteren Urteile lauten werden. Ich bin zuversichtlich, dass auch sie zu unseren Gunsten ausgehen. <BR /><BR /><b>„D“; Unabhängig vom Warenangebot usw. lässt auch das Erscheinungsbild bezüglich Zustand der Verkaufsstände zu wünschen übrig. Will man auch da Hand anlegen? </b><BR />Ramoser: Die Stände sind im Besitz der Betreiber. Sie sind in erster Linie für deren Instandhaltung zuständig. Das heißt aber nicht, dass wir als Gemeinde nicht einen gewissen Druck ausüben können, Missstände in Ordnung zu bringen. Es hat bereits eine Aussprache mit Vertretern des Handels- und Dienstleistungsverbandes Südtirol hds und des italienischen Kaufleuteverbandes „confesercenti“ in dieser Angelegenheit gegeben. Weitere Treffen sind fixiert. Alle haben das gleiche Ziel: Der Obstmarkt ist und muss ein Aushängeschild der Landeshauptstadt bleiben. Da dürfen wir nicht locker lassen.