Sich für den Ernstfall zu versichern, das machen viele, zum Beispiel im Falle von Berufsunfähigkeit oder dem frühzeitigen Ableben. Wer besonders seine Familie nicht einem finanziellen Risiko aussetzen will, schließt eine Restschuldversicherung ab. Diese zahlt bei Arbeitsinvalidität oder Tod die Restschuld, sodass offene Kredite übernommen werden.<BR /><BR />„Wer derartige Policen abschließen will, der stößt beim Antrag auf eine Menge von Fragen rund um die persönliche Gesundheit, die je nach Versicherung variieren“, weiß Stefanie Unterweger, Versicherungsberaterin bei der Verbraucherzentrale Südtirol. Anzugeben sind zumeist Vorerkrankungen, vergangene stationäre oder ambulante Behandlungen. Auch der Zigarettenkonsum und zuletzt vermehrt auch das Körpergewicht und die Körpergröße werden abgefragt. <h3> Kein Geld bei Falschaussagen</h3>Der Grund für diese Fragerei: Anhand der Fragen schätzt die Versicherungsgesellschaft ab, wie gesund jemand ist, und das wiederum entscheidet darüber, ob und welcher Vertrag angeboten wird.<BR /><BR /><embed id="dtext86-63396532_quote" /><BR /><BR />Wer deswegen unvollständige oder falsche Angaben in der Gesundheitsprüfung macht, kann riskieren, dass im Leistungsfall die Zahlung verweigert wird. „Bereits eine verschwiegene Behandlung oder ein falsch angegebenes Körpergewicht können Grund genug sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Immerhin wächst das Risiko für gewisse Erkrankungen durch Übergewicht“, warnt Unterweger. <h3> „Fragebögen werden oft unterschätzt“</h3>In jüngster Zeit seien mehrere Vorfälle der Verbraucherzentrale gemeldet worden, in denen die Versicherung aufgrund von Falschaussagen nicht zahlt. „In den meisten Fällen ist es so, dass der Fragebogen überflogen und unterschätzt wurde“, sagt Unterweger. <BR /><BR />Die Verbraucherzentrale appelliert deshalb, wie wichtig es ist, mit offenen Karten zu spielen. Die Wahrscheinlichkeit sei nämlich hoch, dass der Versicherer jede noch so kleine Auslassung und jeden Fehler entdeckt – durch Zugriff auf Unterlagen bei Ärzten und Krankenkassen.<BR /><BR />Zuletzt sei es besonders bei Ablebensversicherungen, welche regelmäßig und nicht einmalig eingezahlt werden, wichtig, Änderungen des Krankheitszustandes zu melden, merkt Unterweger an. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />