Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung, lesen Sie hier. <BR /><BR />Zur Erinnerung: Im Sommer 2020 hatte die Regierung Conte den Superbonus von 110 Prozent eingeführt. Weil er jedoch zu Preistreibereien, Missbrauch und nicht zuletzt zu viel zu hohen Kosten für den Staat geführt hatte, stutzte die Regierung Meloni die Steuerabzugsmöglichkeit von 110 auf aktuell 90 Prozent und für die Jahre 2024 und 2025 auf 70 bzw. 65 Prozent zurück.<BR /><BR /> Mitte Februar legte sie nochmal nach und verordnete kurzerhand, dass alle Steuerguthaben in Zusammenhang mit Sanierungen nicht mehr verkauft werden dürfen. Gerade diese Möglichkeit, das Steuerguthaben als sofortigen Rabatt in der Rechnung zu nutzen oder an eine Bank abzutreten, hatten die Steuerboni bis dahin äußerst attraktiv gemacht.<BR /><BR />Doch weil sich mit diesem Schritt neue Probleme auftaten, musste eine Übergangsregelung her – und die hat die Kammer nun verabschiedet. <BR /><BR />177 Abgeordnete votierten für die Neuerungen, 144 dagegen, es gab eine Enthaltung. <BR /><BR /><embed id="dtext86-59021624_quote" /><BR /><BR />Die SVP-Abgeordneten stimmten für die Übergangsregeln. „Sie werden nicht alle Probleme lösen, aber es sind einige Punkte enthalten, die die negativen Auswirkungen des Dekretes – das im Februar quasi über Nacht erlassen worden ist – abfedern“, erklärt die SVP-Abgeordnete Renate Gebhard. <h3> Das ist neu</h3>Was sehen die neuen Regeln nun konkret vor? <BR /><BR />Im Fall von <b>Einfamilienhäusern</b> kann der Superbonus nun noch bis 30. September 2023 abgetreten werden, sofern bis zum 30. September 2022 bereits 30 Prozent der Arbeiten durchgeführt worden waren. Ursprünglich war die Frist bereits Ende März ausgelaufen, sie wurde nun also um 6 Monate verlängert. <BR />Weiters gilt nun: Die im Jahr 2022 erzielten <b>Steuerguthaben</b> können heuer noch bis zum 30. November 2023 abgetreten werden, es wird aber eine Strafzahlung von 250 Euro fällig. <BR />Zudem wird die <b>Steuerabsetzbarkeit</b> des Superbonus für Privatpersonen von derzeit 4 auf 10 Jahre verlängert. <BR />In Gemeinden, die vom Erdbeben 2016 oder den Überschwemmungen 2022 betroffen sind, wird die Möglichkeit des Superbonus bis zum Jahr 2025 verlängert. <BR />Möglich ist die Abtretung der Steuerguthaben auch weiterhin für <b>Energieeffizienzmaßnahmen</b> (Heizkessel und Armaturen), die vor dem 16. Februar 2023 durchgeführt worden sind.<h3> Regierung stellt neues Gesetz in Aussicht</h3>„Unterm Strich sind jetzt einige Verbesserungen erzielt worden, doch dieser Bereich ist grundsätzlich zu kompliziert geregelt, selbst für Techniker ist es schwierig, sich in der Vielzahl der miteinander verflochtenen Bestimmungen zurechtzufinden“, bemängelt SVP-Fraktionssprecherin Gebhard. Ein neuer Gesetzestext, der alle Sanierungsboni systematisch und strukturiert regele, sei deshalb sicher notwendig. „Die Regierung hat die Absicht, in den nächsten Monaten, einen solchen Gesetzestext vorzulegen“, berichtet Gebhard. <BR /><BR />Aus ihrer Sicht ist es wichtig, dabei darauf zu achten, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen einer interessanten Förderung von energetischer Sanierung bzw. Umbauarbeiten und einem ausgewogenen Staatshaushalt zu schaffen und gleichzeitig Missbrauch zu unterbinden. <BR /><h3> Keine Änderungen im Senat zu erwarten</h3>Die neuen Übergangsregelungen werden nun dem Senat zur Abstimmung weitergeleitet, dort wird aber nicht mehr mit Änderungen gerechnet. Das Dekret muss bis zum 17. April genehmigt werden. <BR />