Waren Schlichtungsversuche bis zur Reform verpflichtend, um vor das Arbeitsgericht zu ziehen, führte die Reform die Freiwilligkeit ein. "Die Folgen zeigen sich mittlerweile auch in Zahlen", kommentiert Arbeitslandesrat Roberto Bizzo die Entwicklung, "die im ersten Semester 2011 gestellten Schlichtungsanträge haben sich im Verhältnis zum Vorjahr um zirka die Hälfte verringert."Der Direktor der Abteilung Arbeit, Helmuth Sinn, weist auf die geänderte Rolle der Schlichtungskommission hin, die beim Arbeitsservice des Landes eingerichtet ist: "Der Anteil der Fälle, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor der Schlichtungskommission eine bereits getroffene Vereinbarung bestätigen, ist seit der Reform deutlich gestiegen." Erklärbar sei diese Entwicklung dadurch, dass sich jetzt die Streitparteien auf den Schlichtungsversuch fast ausschließlich nur dann einließen, wenn eine konkrete Möglichkeit zur gütlichen Beilegung des Streits bestehe. Vor dem Inkrafttreten der Reform waren die Parteien verpflichtet, den Schlichtungsversuch durchzuführen, um den gerichtlichen Weg gehen zu können.Diese Reform sei nicht wirklich eine Verbesserung, so Landesrat Bizzo und Abteilungsdirektor Sinn: "Die Tatsache, dass viele Antragsteller auf den freiwilligen Schlichtungsversuch verzichten und die Rechtssache sofort auf Gericht einschreiben, löst nämlich den Streitfall keinesfalls früher und besser. Die Folge ist vielmehr, dass die Arbeitsgerichte noch mehr belastet werden und die Dauer der Gerichtsverfahren ansteigt."