Die Vertreter der Arbeitgeberverbände (Raiffeisenverband, HGV, hds, Bauernbund, LVH, Freiberufler, Südtiroler Vereinigung der Handwerker, Confesercenti, Legacoopbund, Confcooperative, AGCI) und der Gewerkschaftsorganisationen ASGB, AGB-CGIL, SGBCISL und UIL-SGK konnten sich darauf einigen, auf produktivitäts- und leistungssteigernde Lohnelemente den begünstigten Steuersatz von zehn Prozent anzuwenden. Davon betroffen sind die Betriebsprämien, die Entlohnung der Überstunden und die Zulagen für Schicht- und Nachtarbeit, die alle zwischen 23 bis 27 Prozent und teilweise höher besteuert wurden. Der variable Lohnanteil wird nur bis zu einer Summe von 6.000 Euro berücksichtigt. Das bedeutet, dass die vergünstigte Steuerlast pro Arbeitnehmer bis zu 600 Euro jährlich betragen kann. Von dieser steuerlichen Begünstigung profitieren etwa 130.000 Beschäftigte in der Privatwirtschaft. Ausgenommen sind jene Arbeitnehmer, die ein steuerliches Einkommen von jährlich mehr als 40.000 Euro haben. Um in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile zu gelangen, werden die Arbeitnehmer dazu angehalten, den entsprechenden Antrag zu unterzeichnen, der im Betrieb aufliegt. Für die endgültige Bestätigung der Obergrenzen und Beträge muss jedoch noch das entsprechende Ministerialdekret abgewartet werden. Die Arbeitgeber oder Verbände, die dem Abkommen nachträglich beitreten wollen, können die Unterschrift am Sitz des Raiffeisenverbandes Südtirol nachholen.