Im Kern geht es um die Befugnisse der Finanzverwaltung, Kontobewegungen von Steuerzahlern anzufordern – in Italien oft nach sehr lockeren Spielregeln. Nach Ansicht der Straßburger Richter verletzt diese Praxis das in der Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Achtung der Privatsphäre.<h3> Private Daten mit hohem Aussagewert</h3>Warum? Bankdaten sind weit mehr als eine Sammlung von Zahlen. Aus Kontoauszügen lassen sich Lebensgewohnheiten, persönliche Beziehungen und Konsummuster ableiten. „Kontobewegungen sind personenbezogene Daten und gehören zur geschützten Privatsphäre.“ Die Richter stellen die Steuerkontrolle als solche nicht infrage. Kritisiert wird vielmehr, dass die italienische Gesetzgebung dem Fiskus sehr weite und unpräzise Spielräume ermöglicht.<h3> Niedrige Schwelle</h3>Für den Zugriff auf Bankdaten genügt in Italien oft ein vager Anlass – etwa statistische Auffälligkeiten oder Abweichungen zwischen erklärtem Einkommen und Lebensstil. Die Genehmigung erfolgt intern innerhalb der Finanzverwaltung, ohne unabhängige Prüfung. <BR /><BR />Hinzu kommt, dass die Betroffenen von ihrem „Glück“ zunächst nichts erfahren: Die Daten werden direkt bei der Bank erhoben, eine Information erfolgt meist erst Jahre später im Zuge eines Steuerbescheids. Zu diesem Zeitpunkt ist der Eingriff in die Privatsphäre längst erfolgt und nicht mehr rückgängig zu machen.<h3> Ausgangspunkt: Zwei Beschwerden</h3>Genau diese Praxis lag auch dem Urteil zugrunde. Zwei italienische Privatpersonen erfuhren erst über ihre Banken, dass die Finanzverwaltung die vollständigen Kontobewegungen mehrerer Jahre angefordert hatte – ohne richterliche Genehmigung und ohne vorherige Mitteilung an den Betroffenen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihnen nun recht.<h3> Die Einordnung des Experten</h3>„Bindend ist das Urteil nicht, aber doch ein klarer Auftrag an Italien, den Schutz der Steuerzahler ernster zu nehmen. Mittelfristig dürfte der Staat seine Gesetzgebung anpassen. In anderen Industrieländern sind die Regeln schon heute sehr viel strenger“, sagt Gert Gasser, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und „WIKU“-Steuerexperte.<BR /><BR /><embed id="dtext86-73274151_quote" /><BR /><BR /> Gleichzeitig dämpft er Erwartungen an eine grundsätzliche Wende: „Kreuzkontrollen, E-Rechnungen, automatisierte Abgleiche – es ist heute schon nahezu alles transparent für die Behörden einsehbar. Kontrollen der Bankkonten werden sicherlich weiterhin ein zentrales Instrument bleiben, um Steuerhinterziehung aufzudecken.“