So wird künftig das Homeoffice und Smart working geregelt. <BR /><BR /><BR /><BR />„Vor wenigen Tagen wurde von allen Gewerkschaften in Italien und allen Wirtschaftsverbänden der verschiedenen Sektoren ein Rahmenabkommen für die Privatwirtschaft unterschrieben“, sagt ASGB-Chef Tony Tschenett zu S+. Aufbauend auf dieses Rahmenabkommen bestehe die Möglichkeiten, zusätzlich Regelungen und Maßnahmen betreffend Homeoffice und Smart working in die Kollektiv- oder Territorialverträge einfließen zu lassen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="714539_image" /></div> <BR /><BR />Was beinhaltet dieses Abkommen? „Dieses Abkommen“, so Tschenett, „sieht vor, dass es in allen Wirtschaftssektoren und Unternehmen die Möglichkeit gibt, das Smart working auszudehnen“. Will heißen: „Es wird künftig keinen Lohnausfall mehr geben im Smart working.“ Bislang bzw. vor der Pandemie sei das nämlich so gewesen. „Prämie und Welfare-Zahlungen werden in Zukunft also auch ausbezahlt, wenn der Arbeitnehmer Smart working macht“, sagt der Gewerkschafter. Nach wie vor nicht ausbezahlt werden jedoch die Überstunden. „Das bleibt so, wie es schon vor Corona war.“ <BR /><BR />Mit dem Rahmenabkommen sind auch weitere Unklarheiten aus dem Weg geräumt, sagt Tschenett: „So wird man seine Arbeitsstunden, wenn man im Smart working ist, nicht zuhause machen.“ Man kann auch von einem anderen Ort aus arbeiten. „Wenn ich eine Wohnung am Meer habe, dann kann ich laut diesem Rahmenabkommen auch von dort aus arbeiten.“ Wichtig sei nur, dass man für den Arbeitgeber erreichbar ist, so Tschenett. INAIL-versichert sei man in jedem Fall. <BR /><BR />Wie sieht es mit der technischen Ausstattung aus, also Laptop usw.? Entweder stellt dies das Unternehmen zur Verfügung, oder es kommt vom Mitarbeiter selbst. Dann aber kann der Mitarbeiter eine Ausgleichszahlung vom Arbeitgeber verlangen. <BR /><BR />Muss dieses Rahmenabkommen nun erst in die Kollektivverträge aufgenommen werden, bevor diese neuen Regelungen greifen, oder gilt das jetzt schon? „Das gilt schon mit dem Rahmenabkommen“, sagt Tschenett. Es brauche aber immer einen individuellen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit Smart working forciert wird, wurden deshalb im Rahmenabkommen auch Anreize geschaffen, um es dem Arbeitgeber schmackhaft zu machen. <BR />Wird sich diese Arbeitsform durchsetzen? „Ich glaube, es wird zu einer Mischform kommen“, so Tschenett. „Viele Arbeitnehmer werden nach der Pandemie pro Woche einige Tage im Smart working und die anderen im Büro verbringen.“ <BR />