Mit der neuen EU-Richtlinie DAC8 wird ab dem 1. Jänner 2026 ein automatischer Informationsaustausch für Kryptovermögen eingeführt. Plattformen und Börsen, die auf dem europäischen Markt aktiv sind – etwa Coinbase oder Bitpanda –, müssen Transaktionen und Kundendaten künftig direkt an die italienische Steuerbehörde („Agenzia delle Entrate“) melden. Damit werden digitale Vermögenswerte ähnlich gut „sichtbar“ wie Auslandskonten im Rahmen des OECD-Informationsaustauschs.<h3> „Revolutionäre Neuerung“</h3>Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hubert Berger aus Meran spricht von einer tiefgreifenden Neuerung: „Die Regelung ist schon revolutionär.“ Schon heute richte die italienische Einnahmenagentur Kontrollschreiben an Steuerpflichtige, die Auslandsvermögen nicht angeben. „Betroffen waren bisher vor allem Bankkonten, Immobilien und Lebensversicherungen, über die Informationen über den internationalen Datenaustausch eingeholt werden. Die Erklärungspflicht gilt jedoch ebenso für Kryptovermögenswerte.“<BR /><BR />Viele hätten diese Pflicht bisher nicht ernst genommen und geglaubt, in einer Grauzone unterwegs zu sein – ein Irrtum. „Sämtliche Vermögenswerte im Ausland, dazu zählen auch Kryptowährungen, müssen im Abschnitt RW der Steuererklärung offengelegt werden“, betont Berger. Zudem sei vielen nicht bewusst, dass auch Vermögen ohne Ertrag deklarationspflichtig sind.<BR /><BR />„Wer versäumt hat, diese Angaben zu machen, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Eine nachträgliche Richtigstellung ist nicht nur mit Aufwand verbunden, sondern zieht auch Strafen nach sich – selbst dann, wenn das Vermögen im Ausland keine Einkünfte erzielt hat“, erklärt Berger. Die Verwaltungsstrafen reichen von drei bis sechs Prozent des Kryptovermögens.<h3> Das Kontrollvakuum schließt sich</h3>Warum sich viele dennoch in einer Grauzone wähnten, liegt an den bisherigen Kontrollinstrumenten. „Es fehlten der Einnahmenagentur die Daten zu digitalen Assets, weil Kryptobörsen nicht übermittlungspflichtig waren. Bisher konnten mögliche Unregelmäßigkeiten nur indirekt – etwa über auffällige Bewegungen am Bankkonto – festgestellt werden. Genau dieser blinde Fleck verschwindet jetzt. Nun werden die Anbieter verpflichtet, diese Daten weiterzugeben, und innerhalb der EU soll ein automatischer Informationsaustausch geschaffen werden“, sagt Berger.<BR /><BR /><embed id="dtext86-72003630_quote" /><BR /><BR />Er rechnet mit erheblichem Nachholbedarf aufseiten der Anleger: „Da Kryptowährungen auch in Südtirol sehr beliebt sind, ist anzunehmen, dass viele Personen ihrer Meldepflicht bislang nicht nachgekommen sind – sei es, weil gar keine Steuererklärung abgegeben wurde oder weil die Angabe komplex ist.“<h3> Digitales Steuermodell kommt</h3>Parallel zum neuen Meldesystem arbeitet die EU an einem digitalen Steuermodell, das ab 2026 greifen soll. Einnahmen, Arbeitslöhne, Auslandskonten und Kryptowährungen sollen darin zentral erfasst werden. „Jeder Bürger soll dabei eine europaweite Steueridentifikationsnummer erhalten, was die automatische Kontrolle noch einmal vereinfacht“, so Berger.<BR /><BR />Die Finanzverwaltung nutzt bereits heute automatisierte Risikosysteme – künftig wird deren Einsatz stark ausgeweitet. „Die Steuerbehörden werden künftig noch stärker die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und vermehrt Kontrollen durchführen. Bereits heute basieren der Großteil der Steuerbescheide auf automatisierten Prüfverfahren. Steuerpflichtige müssen sich darauf einstellen, dass ihre Einkommens- und Vermögenssituation künftig noch transparenter wird und Kontrollen entsprechend verschärft werden können.“<h3> Jetzt handeln statt abwarten</h3>Für Steuerzahler heißt das: Jetzt handeln, bevor Daten automatisch übermittelt werden. „Wer digitale Vermögenswerte hält oder gehalten hat, sollte seine Position bereinigen, bevor Daten automatisch übermittelt werden. Die Zeit der Unsichtbarkeit läuft definitiv ab. Wer jetzt noch glaubt, Kryptogewinne und Wallet-Bestände verschwänden im digitalen Nebel, unterschätzt die Dynamik der Steuerbürokratie.“<BR /><BR />Manche hoffen, sogenannte Cold Wallets – also privat verwahrte Kryptowerte außerhalb von Börsen – könnten einen Ausweg bieten. Berger warnt jedoch vor falscher Sicherheit: „Solche Bestände bleiben nur solange außerhalb des behördlichen Blickfelds, wie sie nicht mit regulierten Plattformen in Berührung kommen. Sobald für Verkäufe, Käufe oder Transfers wieder eine Börse genutzt wird, sind Identität und Herkunft der Vermögenswerte nachvollziehbar.“