Lesen Sie hier, für wen es weiterhin möglich ist, seine Arbeit zu 100 Prozent aus dem Homeoffice zu verrichten und wer Abstriche machen muss.<BR /><BR />Mit dem Dekret „Milleproroghe“ hat die italienische Regierung das Recht auf Homeoffice für Beschäftigte im Privatsektor für Beschäftigte mit Kindern unter 14 Jahren bis zum 30, Juni verlängert. Dabei gelten allerdings 2 Voraussetzungen, wie die italienische Wirtschaftszeitung „IlSole24Ore“ berichtet: Erstens müssen beide Elternteile im Haushalt müssen arbeiten und der jeweils andere Elternteil darf keine Sozialleistungen beziehen. Zweitens muss das Smart Working mit der eigenen Arbeit vereinbar sein. <BR /><BR />Auch wenn diese Kriterien zutreffen sollten, sind sich Arbeitsrechtler uneins darüber, ob für diese Gruppe uneingeschränkt das Recht besteht, 100 Prozent der Arbeit im Homeoffice zu verrichten. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.<h3> Recht auf Homeoffice für besonders gefährdete Personen</h3>Klarheit besteht hingegen bei der Gruppe des besonders fragilen Personen: Das Recht auf Homeoffice für besonders gefährdete Personen im öffentlichen und privaten Sektor wurde ebenfalls bis zum 30. Juni verlängert. Dabei handelt es sich um Personen, die an auf einer Liste des Gesundheitsministeriums gelisteten Pathologie leiden. <BR /><BR />In diesem Fall seien sich Arbeitsrechtler laut „Il Sole24Ore“ einig über die Auslegung der Vorschrift: Das Recht auf „vollständige“ Fernarbeit auch im Falle der Unvereinbarkeit der Aufgaben mit dem Smart Working soll für diese Gruppe anerkannt werden – zu 100 Prozent.<h3> 2 Auslegungen für Eltern mit Kindern unter 14 Jahren</h3>Weniger Eindeutig scheint die Auslegung der Norm, wenn es um Eltern von Kindern unter 14 Jahren geht. Hierbei prallen 2 unterschiedliche Expertenmeinungen aufeinander: Einige Experten unterstreichen, dass das Recht auf Homeoffice auch dann besteht, wenn dieses von der Unternehmensstruktur nicht vorgesehen ist. Ist Smart Working vom Unternehmen vorgesehen, dann kann Homeoffice nur in den vom Unternehmen festgelegten Rahmen beansprucht werden. <BR /><BR />Konkret bedeutet diese Auslegung: Wenn ein Unternehmen bestimmt, dass seine Angestellten 3 Tage in der Woche von zu Hause aus arbeiten können, an 2 Tagen hingegen an ihrem Arbeitsplatz erscheinen müssen, besteht auch für Eltern von Kindern unter 14 Jahren keine Möglichkeit dazu, 100 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu verbringen.<BR /><BR />Andere Experten und Gewerkschaften interpretieren das Dekret „Milleproroghe“ dahin gehend, dass das Recht auf 100 Prozent Smart Working für diese Gruppe auf jeden Fall bestehen bleibt – unabhängig von den Vorgaben des Unternehmens.<BR /><BR />Vor diesem Hintergrund besteht in Ermangelung einer eindeutigen Auslegung durch den Gesetzgeber nach wie vor große Unsicherheit in dieser Frage.