Gemeinden-Präsident Andreas Schatzer erklärt die Details. <BR /><BR />Derzeit liegt der Hebesatz für eine leerstehende Wohnung bei 0,76 Prozent und kann von den Gemeinden auf 1,56 Prozent erhöht werden. Künftig wird zwischen Gemeinden mit und ohne Wohnungsnot unterschieden. „In den Gemeinden mit Wohnungsnot müssen wir mindestens 2,5 Prozent GIS für jene zur Verfügung stehende Wohnung einheben, die dem Markt nicht zugeführt wird – mit der Möglichkeit, auf bis zu 3,5 Prozent zu gehen“, berichtet Gemeinden-Präsident Andreas Schatzer. <BR /><BR />Das ist happig: „Bei einem Katasterwert von 300.000 Euro sind 2,5 Prozent 7500 Euro“, rechnet Schatzer vor. Unter einer „zur Verfügung stehenden“ Wohnung seien auch Zweitwohnungen zu verstehen. Mit Bozen, Meran, Leifers, Lana und Eppan gibt es derzeit nur 5 Gemeinden mit Wohnungsnot. „Diese werden aber jährlich von der Landesregierung festgelegt und es werden wohl mehr“, so Schatzer.<BR /><BR />Im Gegenzug soll das Vermieten belohnt werden. „In Gemeinden mit Wohnungsnot muss der Hebesatz für vermietete Wohnungen um mindestens 0,1 auf maximal 0,66 Prozent sinken“, sagt Schatzer. Eine weitere Senkung auf bis zu 0,2 stehe den Gemeinden frei. „Wenn für eine freie Wohnung bis zu 3,5 Prozent GIS anfallen, für eine vermietete hingegen theoretisch nur 0,2 Prozent, dann sind das schon sehr große Unterschiede.“<BR /><BR />Was aber ist für Gemeinden ohne Wohnungsnot vorgesehen? „Diese können die hohe Besteuerung von 2,5 Prozent anwenden, müssen es aber nicht“, erklärt Schatzer. Der Hebesatz für vermietete Wohnungen muss um mindestens 0,2 Prozent auf maximal 0,56 Prozent herabgesetzt werden. Vermietet bedeutet übrigens nicht zum Landesmietzins, sondern „mit jedem registrierten Mietvertrag“.<BR /><BR />Die günstigen Hebesätze von 0,2 bis maximal 0,3 Prozent für Privatzimmervermieter und Urlaub am Bauernhof soll es nur mehr geben, wenn die Wohnung zu 30 Prozent (110 Tage) ausgelastet ist. Da die Auslastung von Gemeinde zu Gemeinde stark variiert, fordern die Gemeinden hier aber eine Staffelung zwischen 10 und 70 Prozent.<BR /><BR />Zur Kasse gebeten werden auch Bauherren, die Baugründe nicht bebauen. „Nach 35 Monaten ist ein Hebesatz von 2,5 Prozent anzuwenden“, so Schatzer. Ausnahmen gibt es für Eltern, die Baugrund für Kinder reservieren, und es gibt einen Freibetrag von 200.000 Euro. „Weil es ein enormer Unterschied ist, ob ein Baugrund in Martell oder Gröden liegt, fordern wir aber, dass die Gemeinden einen Freibetrag zwischen 100.000 und 700.000 Euro festlegen können.“<BR /><BR />Zudem fordern die Gemeinden einen Aufschub. Die Neuerung soll erst 2023 greifen. Geht das Gesetz im Herbst durch den Landtag, so sind alle Gemeindeverordnungen abzuändern. „Das ist bis zum Haushalt im Dezember nicht zu schaffen und zudem kann sich jeder vorbereiten“, sagt Schatzer.