Sie bildet den gesetzlichen Rahmen für die Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehrsmarktes, innerhalb dem sämtliche Zahlungen – sowohl nationale wie grenzüberschreitende - einheitlich, schnell und effizient abgewickelt werden sollen.Damit sollen der Wettbewerb innerhalb der Union gefördert, die Transparenz erhöht und der Verbraucherschutz gestärkt werden.Betroffene Zahlungsarten: Überweisungen, Kartenzahlungen und LastschriftenDas neue Gesetz regelt alle nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen, die von Zahlungsdienstleistern aller Mitgliedsstaaten abgewickelt werden und auf einen Betrag in Euro oder einer Währung der Mitgliedsstaaten lauten. Im Wesentlichen sind dies sämtliche Überweisungen, Kartenzahlungen sowie Lastschriften. Nicht betroffen sind hingegen papiergebundene Zahlungen wie etwa Schecks und Wechsel.Konkrete Auswirkungen für den Bankkunden ab 1. März 2010Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie in italienisches Gesetz ergeben sich zahlreiche Änderungen, die seitens der Banken und Kunden zu berücksichtigen sind. So können etwa Überweisungen ab 1. März nur mehr unter Verwendung der IBAN (International Bank Account Number), der internationalen Bankkontonummer, abgewickelt werden. Darüber hinaus ist für die Bearbeitung der Zahlungen eine sichere bzw. maximale Durchführungszeit von drei Tagen, ab 1. Januar 2012 von einem Tag, ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung vorgesehen. Die Bank des Auftraggebers stellt also sicher, dass der Überweisungsbetrag innerhalb von drei Tagen - ab 2012 innerhalb eines Tages - ab Auftragserteilung bei der Bank des Begünstigten eingeht. Die Volksbank hat diesen Standard bereits in Vergangenheit für all ihre Kunden angewandt. Zahlungseingänge sind künftig von den Banken sofort nach Erhalt auf dem Konto des Begünstigten zu verbuchen. Mit dem neuen Reglement wird damit die in Italien weit verbreitete Verwendung der fixen Wertstellung abgeschafft. Ebenso wird es nicht mehr möglich sein, Zahlungen mit rückdatierter Wertstellung durchzuführen. Grundsätzlich muss das Wertstellungsdatum – also jenes Datum, das für die Berechnung der Zinsen herangezogen wird - dem Durchführungsdatum entsprechen. Wichtige Aspekte für UnternehmenDie beschriebene Einschränkung der Wertstellungsflexibilität wirkt sich insbesondere auf die Zahlungsdispositionen der Unternehmen aus. Diese müssen entsprechend angepasst bzw. zeitlich vorgezogen werden, so dass Zahlungen - z. B. Gehälter - innerhalb der vereinbarten Termine beim Zahlungsempfänger einlangen.Für Firmenkunden sind darüber hinaus die Änderungen im Bereich der Inkassosysteme – im speziellen die Verfahren RIBA und RID – von besonderer Bedeutung. Nachdem hier allerdings eine erhebliche technische Anpassung des italienischen Interbankensystems notwendig ist, hat der Gesetzgeber einen Aufschub der Wirksamkeit bis 5. Juli 2010 vorgesehen. Die wesentlichen Auswirkungen sind bereits jetzt absehbar und gehen in zwei Richtungen: einerseits wird es zu einer Verkürzung der Abwicklungszeiten kommen, d. h. die Zahlung bei Fälligkeit ist strikt einzuhalten, ansonsten wird der Inkassoauftrag an den Auftraggeber als unbezahlt rückgemeldet. Andererseits müssen Unternehmen künftig berücksichtigen, dass Lastschriften durch den Schuldner - sollte es sich um einen Verbraucher handeln - innerhalb von 8 Wochen storniert und rückbelastet werden können.Neben diesen unmittelbaren Auswirkungen ergeben sich durch die neue Gesetzgebung auch eine Reihe weiterer Anpassungspflichten seitens der Banken. Sämtliche vertragliche Änderungen, die auf Basis der Zahlungsdienstrichtlinie notwendig sind, müssen den Kunden laut Gesetz innerhalb 30. April 2010 mitgeteilt werden.