Wer also die beruflichen Möglichkeiten außerhalb Italiens nutzt, aber hier lebt, wird ebenfalls als Rückkehrer gesehen. Entscheidend ist nicht der Firmensitz, sondern wo die Arbeit überwiegend tatsächlich ausgeübt wird.<h3> Ein Praxisbeispiel</h3>Ein Südtiroler Ingenieur arbeitet seit Jahren für ein Unternehmen mit Sitz in München. Nun entscheidet er sich zur Rückkehr nach Bozen, mietet dort eine Wohnung und arbeitet vier Tage pro Woche im Homeoffice, einen Tag pendelt er an den Hauptsitz. Da er mehr als 50 Prozent seiner Arbeitstage in Italien verbringt, gilt seine Tätigkeit steuerlich als überwiegend in Italien ausgeübt. Das Ergebnis: Der Rückkehrerbonus kommt zur Anwendung, die Besteuerung erfolgt in Italien – trotz deutschem Arbeitgeber und regelmäßiger Pendeltage.<BR /><BR />Hubert Berger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Meran sowie „WIKU“-Steuerexperte, bestätigt die Relevanz der Klarstellung: „Wir haben auch einige Fälle in der Kanzlei, auf die genau eine solche Konstellation zutrifft. Die Auslegung schafft in einer zentralen Frage rund um den den Steuervorteil klare Verhältnisse.“<h3> Was sieht der Rückkehrerbonus vor?</h3>Der Rückkehrerbonus (offiziell „Regime degli impatriati“) sieht vor, dass 50 Prozent des Einkommens für fünf Jahre steuerfrei bleiben – bis zu einer Obergrenze von 600.000 Euro pro Jahr.<BR /><BR />Die Begünstigung gilt nicht pauschal für alle, sondern nur für Personen mit hoher Spezialisierung oder Qualifikation, wie sie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorsehen. Anspruch haben jene, die in den drei Jahren vor der Rückkehr nicht in Italien steuerlich ansässig waren, ihren Wohnsitz mindestens vier Jahre in Italien beibehalten und nach der Rückkehr erwerbstätig sind. „Bei konzern- oder firmengruppeninternen Wechseln gelten strengere Regeln: In diesen Fällen sind sechs beziehungsweise sieben Jahre vorherige Ansässigkeit im Ausland erforderlich“, so Berger. Eine pauschale Altersobergrenze gibt es nicht, entscheidend ist, dass keine Pension bezogen wird. Die steuerliche Begünstigung greift ab dem Steuerjahr nach der Rückkehr.<h3> Neue Spielräume</h3>Für Südtirol ist die jüngste Klarstellung mehr als eine steuerliche Feinheit. Bekanntlich wandern jährlich rund 800 Einheimische mehr ab, als aus anderen Regionen oder dem Ausland zurückkehren. Vor 15 Jahren waren es in einem Fünfjahreszeitraum höchstens 1.500 Südtirolerinnen und Südtiroler im Alter zwischen 20 und 49 Jahren, die in eines der deutschsprachigen Nachbarländer auswanderten – inzwischen sind es rund 7.000 Personen. <BR /><BR />Der Rückkehrerbonus dürfte diese Entwicklung zwar nicht umkehren, er schafft jedoch neue Spielräume: in Südtirol leben, international arbeiten – und dabei steuerlich so gestellt sein, dass Lohnunterschiede zum Ausland weniger ins Gewicht fallen. Für den einen oder anderen, der mit dem Gedanken einer Rückkehr spielt, könnte genau das den Ausschlag geben. Was für den Einzelnen attraktiv sein kann, hilft dem lokalen Arbeitsmarkt allerdings nicht unmittelbar – eher in einem zweiten Moment, wenn aus der Rückkehr nach Südtirol auch beruflich wieder eine stärkere Bindung an den Standort entsteht.