Ungefähr ein Monatslohn pro Arbeitsjahr wird für die Abfertigung beiseite gelegt. Das auf diese Weise zusammengesparte Geld wird bei Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt, also auf jeden Fall bei Pensionierung, aber auch bei Kündigung oder Auslaufen des Arbeitsvertrags. <BR /><BR />Was ist das bessere „Sparschwein“ für die Abfertigung: der eigene Betrieb oder ein Pensionfonds? Das fragen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für die eine oder die andere Option entscheiden müssen. In beiden Fällen wird der über die Monate und Jahre angesparte Betrag automatisch an die Inflation angepasst. Die Abfertigung vom Betrieb gibt es dann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, jene vom Rentenfonds erst bei der Pensionierung in Form einer zusätzlichen Rente. <BR /><BR />Also Betrieb oder Pensionsfonds? Viele denken darüber nicht lange nach. Doch unterm Strich zeigt sich, dass das Geld an einem Platz mit deutlich mehr Ertrag angelegt ist – und zwar beim eigenen <b>Betrieb</b>. Zu diesem Schluss kommt – interessanterweise – die staatliche Überwachungskommission für die Pensionsfonds Covip („Commissione di vigilanza sui fondi pensione“). <h3> Ein „annus horribilis“</h3>Im abgelaufenen Jahr 2022 machte die Abfertigung beim Betrieb besonders deutlich das Rennen, und zwar deshalb, weil es für Pensionsfonds ein regelrechtes „annus horribilis“ war, wie die Covip anmerkt. Vor allem die turbulenten Zeiten an den Aktienbörsen sorgten dafür, dass die Erträge aus den Fonds um fast 10 Prozent schrumpften, während die Abfertigung beim Betrieb um 8,3 Prozent zulegen konnte. <BR /><BR />Ein Ausnahmejahr? Keineswegs. Auch wer die Abfertigung in den vergangenen 5 Jahren beim Betrieb anreifen ließ, erhält schlussendlich mehr Geld als beim Parken im Pensionsfonds. Bei der Betrieb-Variante schaute im 5-Jahres-Zeitraum ein Plus von 3,3 Prozent heraus, bei den Pensionsfonds errechnet Covip – je nach Art des Fonds – Zuwächse zwischen 0,4 und 1,4 Prozent. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />