<b>Herr Gasser, in den letzten Jahren ist mit „Airbnb“ ein Feindbild kreiert worden, das im Kern auch noch falsch ist. Schließlich ist Airbnb nichts weiter als eine Vermittlungsplattform, auf der Privatvermieter, Kurzzeitvermieter und Urlaub auf dem Bauernhof um Gäste werben. Durch eine Gesetzesänderung soll nun die Privatvermietung von der Kurzzeitvermietung besser auseinandergehalten werden können. Gelingt das Vorhaben?</b><BR />Hannes Gasser: Sie haben absolut recht. Dieses Feindbild, von dem Sie sprechen, war nie in unserem Sinne, weil es nur noch mehr Verwirrung gestiftet hat. Uns ist es schon länger ein Anliegen, mehr Klarheit zu schaffen und darauf hinzuweisen, dass es wichtige Unterschiede in der Art der touristischen Vermietung gibt. Fakt ist, nach Corona hat sich die Zahl der Wohnungen für die touristische Kurzzeitvermietung vervielfacht – auch gestützt durch die Super-GIS. Das Phänomen überrollte uns wie eine Lawine. Viele Anbieter dieser Kurzzeitvermietungen bewegten sich dabei im irregulären Bereich oder zumindest in einer Grauzone. Demgegenüber stehen wir Privatvermieter als gewerbliche Anbieter mit langer Tradition in der Gästebetreuung.<BR /><BR /><BR /><b>Angesichts der hohen Nachfrage dürften auch die Gäste diese Unterscheidung nicht gemacht haben...</b><BR />Gasser: Oft nicht, auch weil Airbnb – anders als Booking.com – gewerbliche Unterkünfte wie die Privatvermieter nicht kennzeichnet. Das erschwert die Orientierung und Unterscheidbarkeit. Das ist aus meiner Sicht ein Versäumnis von Airbnb.<BR /><BR /><BR /><b>Sehen wir uns die geplanten Änderungen in Südtirol genauer an. Künftig muss jeder, der touristisch vermietet, ins Handelsregister eingetragen sein und eine Mehrwertsteuerposition haben. Galt die Mehrwertsteuerpflicht nicht bisher schon für alle, die nicht nur gelegentlich vermietet haben?</b><BR />Gasser: Korrekt, aber in der Praxis wurde das oft ignoriert. Viele Kurzzeitvermieter versuchten, „unterm Radar“ zu bleiben – größtenteils mit Erfolg. Nun aber soll es keinen Ausweg mehr geben. Zudem wird künftig eine berufliche Eignung erforderlich sein. Damit soll gewährleistet werden, dass der touristische Vermieter in der Lage ist, ein Produkt anzubieten, das dem Bild eines hochwertigen Tourismuslandes wie Südtirol gerecht wird. Anders gesagt: Jemand muss sich für die Aufgabe qualifizieren, wie es in anderen Bereichen auch der Fall ist. Dazu zählen unter anderem Kenntnisse in Gästebetreuung, Preisbildung und Marketing. Einfach so zum touristischen Vermieter zu werden, wird damit nicht mehr möglich sein. Diesen Punkt finde ich besonders wichtig. <BR /><BR /><b><BR />Was heißt das konkret – wird es mit einem „Schnellsiederkurs“ in Privatvermietung also nicht getan sein?</b><BR />Gasser: Es muss eine fundierte Ausbildung mit einer festgelegten Anzahl an Stunden geben, bevor jemand vom Kurzzeit- zum Privatvermieter wird bzw. als Privatvermieter neu anfangen will. Die genaue Stundenzahl wird noch definiert. Damit soll das Berufsbild aufgewertet und der Marktzugang für neue Anbieter erschwert werden. Wichtig wäre auch, dass langjährige Privatvermieter ihre Berufserfahrung anrechnen lassen können. Grundsätzlich gilt aber: Weiterbildung ist für alle wichtig, ob bestehende oder neue Privatvermieter. Mit unserer kürzlich gestarteten Privatvermieter-Akademie wollen wir die Professionalisierung weiter vorantreiben.<BR /><BR /><BR /><b>Rechnen Sie damit, dass diese Auflagen abschreckend für Kurzzeitvermieter wirken?</b><BR />Gasser: Die Kombination aus steuerlichen Vorgaben und Berufsqualifikation stellt eine hohe Hürde dar, davon bin ich überzeugt. Und das ist nicht nur ein Bauchgefühl – Kurzzeitvermieter haben sich bereits bei uns erkundigt, wie es künftig funktionieren soll. Viele sehen den zusätzlichen finanziellen, zeitlichen und bürokratischen Aufwand als zu groß an.<BR /><BR /><BR /><b>Das heißt, es könnten tatsächlich Tausende Wohnungen wieder für Ansässige verfügbar werden?</b><BR />Gasser: Es werden sicher nicht wenige sein. Wie viele genau, bleibt abzuwarten. Ich möchte aber betonen, dass die touristische Vermietung nicht der Hauptverursacher der Wohnungsnot in Südtirol ist – auch wenn dieser Eindruck oft erweckt wird. Kurzzeitvermietung ist ein Teil des Problems, aber nicht der größte. Viel gravierender ist der hohe Leerstand, also Wohnungen, die gar nicht genutzt werden. Um ihn zu reduzieren, braucht es einen starken Vermieterschutz. <BR /><BR /><BR /><b>Den will das Land, wie angekündigt, ja stärken...</b><BR />Gasser: Das stimmt, nur genügt das bisher Gehörte aus meiner Sicht nicht. Der Vermieterschutz müsste sehr weit gehen. Das heißt: Die öffentliche Hand sollte einspringen, um Mietausfälle und Schäden an Wohnungen abzusichern. Ohne solche umfassenden Maßnahmen wird das Wohnproblem sicher nicht gelöst werden können.<BR /><BR /><embed id="dtext86-68661712_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Zurück zur touristischen Vermietung: Ein weiteres Kriterium ist künftig der Rechtssitz. Der Vermieter muss in dem Gebäude wohnen, in dem er Wohnungen touristisch anbietet. Erfüllen überhaupt alle Privatvermieter diese Vorgabe?</b><BR />Gasser: Dieses Kriterium soll vor allem Investoren ausschließen, die in großem Stil Wohnungen aufkaufen und touristisch vermieten. Wir nennen sie auch industrielle Anbieter. Es gibt in Südtirol Fälle, in denen einzelne Anbieter 50 bis 100 Wohnungen touristisch vermieten. Das soll unterbunden werden. Allerdings gibt es auch Privatvermieter, die nicht dort wohnen, wo sie vermieten – mich eingeschlossen. Ich müsste also 2 Rechtssitze anmelden. Hier muss bei der endgültigen Formulierung im Gesetzestext genau darauf geachtet werden, dass wirklich die „Richtigen“ getroffen werden, also die großen Anbieter. Der Teufel steckt also im Detail.<BR /><BR /><BR /><b> Ein wichtiger Effekt der neuen Regeln dürfte sein, dass die Konkurrenzsituation in der touristischen Vermietung entschärft wird. Wie stark haben Sie den Preisdruck durch die vielen neuen Anbieter gespürt?</b><BR />Gasser: In manchen Orten war die Konkurrenz deutlich spürbar, was zu starkem Preisdruck führte. Wir hoffen, dass sich das mit den neuen Regeln ändert. Die Nachfrage nach Alternativen zum klassischen Hotelurlaub in Südtirol ist nämlich groß, was uns zuversichtlich stimmt. Klar muss aber sein: In Südtirol gibt es Platz für 3 Säulen im Tourismus – Hotellerie, Privatvermietung und Urlaub auf dem Bauernhof. Eine vierte Säule, in Form der Kurzzeitvermietung, soll und darf es nicht geben.<BR /><BR /><BR /><b>Was bräuchte Ihr Sektor sonst noch für eine erfolgreiche Weiterentwicklung?</b><BR />Gasser: Langfristig sollte man auch in der urbanistischen Planung nachbessern.<BR /><BR /><BR /><b>Inwiefern?</b><BR />Gasser: Aktuell werden wir bei der Ausweisung von Tourismuszonen und zweckgebundener Kubatur nicht berücksichtigt. Unser Bereich braucht kein unbegrenztes Wachstum, aber zumindest Spielraum – etwa um in Orten mit mäßiger touristischer Intensität von 3 auf 5 Wohnungen aufstocken zu können, um ein Praxisbeispiel zu nennen. Momentan sind wir davon ausgeschlossen.I