Dies sieht eine im Parlament verabschiedete Bestimmung vor. Für alle neu gegründeten Einzelunternehmen ist das zertifizierte Postfach somit Voraussetzung für die Eintragung ins Handelsregister.Innerhalb 30. Juni 2013 müssen auch alle bereits bestehenden Einzelfirmen eine PEC-Adresse einrichten und diese dem Handelsregister mitteilen.„Der zertifizierte Mail-Verkehr erleichtert behördliche Abläufe und trägt dazu bei, Kosten und Zeit zu sparen“, unterstreicht Handelskammerpräsident Michl Ebner.Allein in Südtirol sind ungefähr 36.500 Betriebe von der PEC-Meldepflicht betroffen. Ausgenommen sind lediglich jene Einzelfirmen, die einem Insolvenzverfahren unterliegen.Gesellschaften und Freiberufler verwenden bereits seit längerem die PEC. Eine PEC-Adresse unterscheidet sich von einer herkömmlichen E-Mail-Adresse dadurch, dass sie dem Absender die Rechtssicherheit bietet, dass seine Mitteilung dem Empfänger wirklich zugestellt wurde.Das zertifizierte E-Mail hat den gleichen rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefes mit Rückantwort, vorausgesetzt Absender und Empfänger verwenden beide das zertifizierte Postfach.Die Mailbox für die zertifizierte elektronische Post kann bei den auf der Internetseite www.digitpa.gov.it aufgelisteten Anbietern bezogen werden.Die anschließende Hinterlegung der zertifizierten E-Mail-Adresse beim Handelsregister erfolgt gebührenfrei und auf telematischem Wege mittels einer eigenen Software.Diesbezüglich empfiehlt die Handelskammer, sich an den eigenen Wirtschaftsberater bzw. Interessensverband zu wenden.Die einzelnen im Handelsregister eingetragenen PEC-Adressen können kostenlos über die Internetseite www.registroimprese.it eingesehen werden, indem man die Daten des Unternehmens abruft.