Mit der am Donnerstag im Parlament verabschiedeten Bestimmung ist die PEC-Adresse nun auch für Einzelfirmen Pflicht.„Durch den zertifizierten Mail-Verkehr sollen die behördlichen Abläufe vereinfacht und die Kosten verringert werden“, unterstreicht Handelskammerpräsident Michl Ebner.Bereits seit 20. Oktober 2012 müssen alle neu gegründeten Einzelfirmen über ein zertifiziertes Postfach verfügen und die entsprechende zertifizierte E-Mail-Adresse bei der Eintragung ins Handelsregister angeben.Dies ist Voraussetzung für die Eintragung. Innerhalb 30. Juni 2013 müssen nun auch alle bereits im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen eine PEC-Adresse einrichten und dem Handelsregister mitteilen.Allein in Südtirol sind ungefähr 36.500 Betriebe von dieser Meldepflicht betroffen. Ausgenommen sind lediglich jene Einzelfirmen, die einem Insolvenzverfahren unterliegen.Eine PEC-Adresse unterscheidet sich von einer herkömmlichen E-Mail-Adresse dadurch, dass sie dem Absender die Rechtssicherheit bietet, dass seine Mitteilung dem Empfänger wirklich zugestellt wurde.Das zertifizierte E-Mail hat den gleichen rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefes mit Rückantwort, vorausgesetzt Absender und Empfänger verwenden beide das zertifizierte Postfach.Die Mailbox für die zertifizierte elektronische Post kann bei den auf der Internetseite www.digitpa.gov.it aufgelisteten Anbietern bezogen werden.Die anschließende Hinterlegung der zertifizierten E-Mail-Adresse beim Handelsregister erfolgt gebührenfrei und auf telematischem Wege mittels einer eigenen Software. Diesbezüglich empfiehlt die Handelskammer, sich an den eigenen Wirtschaftsberater bzw. Interessensverband zu wenden.Die einzelnen im Handelsregister eingetragenen PEC-Adressen können kostenlos über die Internetseite www.registroimprese.it eingesehen werden, indem man die Daten des Unternehmens abruft.