Gerade das Humankapital eines Landes sei besonders zu schützen, unterstrich Bizzo bei der Vorstellung der Förderung von Ausbildungsprojekten zur Arbeitssicherheit. In den Genuss einer Förderung kommen jene Arbeitgeber, die innovative Ausbildungsprojekte zur Arbeitssicherheit anbieten, die über die üblichen Maßnahmen hinausgehen, erklärte Arbeitsabteilungsdirektor Helmuth Sinn. „Unser Ziel ist die Schaffung einer Kultur der Arbeitssicherheit“, so Abteilungsdirektor Sinn. 290.000 Euro stehen zur Unterstützung von Projekten zur Förderung der Kultur der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bereit. „Arbeitgeber können maximal 30.000 pro Vorhaben bekommen; es werden 80 Prozent der anerkannten Kosten gefördert und die Arbeitgeber können auch für mehrere Projekte um einen Beitrag ansuchen“, so Thomas Bagnato, der geschäftsführende Direktor des Landesamts für Arbeitssicherheit. Als Zielgruppen für die Projekte gelten ausländische Arbeitnehmer, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen, Kleinunternehmer, Freiberufler und freie Mitarbeiter, junge Arbeitnehmer, die weniger als zwei Jahren gearbeitet haben, Schüler der Berufsbildungskurse und Sicherheitsbeauftragte der Arbeitnehmer. Am meisten Unfälle gebe es nach wie vor im Bereich Landwirtschaft, wo gerade in der Natur oft Unvorhergesehenes geschehen könne, deshalb seien Bildungsinitiativen in diesem Sektor besonders wichtig, so Bizzo.Die Projekte, für die um eine Förderung angesucht wird, müssen bei der Landesabteilung Arbeit eingereicht werden. Für die Abgabe gibt es vier Termine, nämlich den 31. März, den 30. Juni, den 30. September und den 31. September. Einstellungen von Mitarbeitern mit SchwierigkeitenBeiträge gibt das Land den Arbeitgebern dieses Jahr auch für die Aufnahme von Mitarbeitern mit Schwierigkeiten. „Darunter fallen Personen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, wie Arbeitslose über 50 Jahren, Langzeitarbeitslose, ehemalige Häftlinge, Invaliden, Lehrlinge ohne abgeschlossene Ausbildung, Nicht-EU-Bürger oder Menschen mit Suchterkrankungen“, erklärte Bizzo. Nicht zu vergessen seien die Frauen, die wieder in die Arbeitswelt einsteigen wollen, so der Landesrat. „Diese Frauen brauchen einen auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnittenen Teilzeitarbeitsplatz, und wer einen solchen anbietet, bekommt einen Beitrag“, erläuterte der Arbeitslandesrat. „Alle Arbeitgeber, die bereit sind, die Wiederbeschäftigung dieser benachteiligten Bürger voranzutreiben, bekommen sozusagen einen Bonus in Form eines finanziellen Beitrags.“ „Insgesamt stehen 500.000 Euro bereit, von denen Arbeitgeber, die benachteiligte Arbeitnehmer mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag aufnehmen bis zu maximal 5000 Euro pro aufgenommenen Arbeitnehmer bekommen können“, erläuterte Arbeitsabteilungsdirektor Sinn. Die Beiträge seien für alle Arbeitgeber, auch für Freiberufler vorgesehen, sagte Michael Mayr, Direktor des Arbeitsservices des Landes. Der letzte Termin für die Einreichung der entsprechenden Gesuche ist der 30. November 2011. Das Land erstellt eine Rangordnung der eingereichten Gesuche in chronologischer Reihenfolge. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Landesabteilung Arbeit.