Bis 2050 sollen sämtliche Gebäude in der EU klimaneutral sein. Das ist das Ziel, das die Kommission in ihrem „Fit for 55“-Paket vorgegeben hat. Mit der neuen Gebäuderichtlinie, deren Entwurf sie jetzt vorgelegt hat, konkretisiert sie, wie die Modernisierungswelle in Schwung kommen soll. Die Devise lautet „Worst First“: Die schlechtesten Gebäude sollen demnach als erste modernisiert werden. <BR /><BR /><b>Erstmals klare Ziele und Zeitpläne</b><BR /><BR />„Neben den Anreizen, die es in den einzelnen Mitgliedsländern gibt, etwa den Superbonus in Italien, will man nun schrittweise auch verpflichtende Vorgaben einführen. Mit den aktuellen Sanierungsraten sind die Ziele der EU-Kommission nicht zu erreichen. Von daher teile ich den grundsätzlichen Ansatz, insbesondere, wenn man bedenkt, dass mehr als ein Drittel aller Treibhausgasemissionen in Europa auf das Konto von Gebäuden gehen“, so Santa. „Der aktuelle Vorstoß der EU-Kommission ist so konkret wie nie. Es werden klare Ziele und Zeitpläne definiert, wenngleich sie im Detail sehr, ja vielleicht punktuell sogar zu ambitioniert erscheinen.“<BR /><BR />Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs: Die EU-Kommission will die Mitgliedsländer verpflichten, europaweit einheitliche „Minimum Energy Performance Standards“ durchzusetzen, MEPS genannt: Mindeststandards für Gebäudeeigentümer. Wohngebäude, die heute zur schlechtesten Kategorie G gehören, müssen bis 2030 zumindest in die Klasse F verbessert werden, öffentliche und Nichtwohngebäude bereits bis 2027. <BR /><BR />Jeweils 3 Jahre später ist dann ein weiterer Sprung in die Klasse E vorgesehen. „Richtigerweise will man die ineffizienten Gebäude als erstes anpacken, da hier das größte Einsparpotenzial liegt. Da die Energieklassen künftig europaweit harmonisiert werden sollen, werden die Einstufungskriterien allerdings nicht dieselben wie heute sein. Von daher lässt sich derzeit nicht exakt quantifizieren, wie viele Gebäude in Südtirol tatsächlich betroffen wären.“ <BR /><BR />Ein Knackpunkt bei der Sanierungspflicht innerhalb dieses engen Zeitrahmens: „Ich weiß nicht, ob die Bauwirtschaft – nicht nur in Südtirol – die umfangreichen Arbeiten, die damit fällig werden dürften, auch innerhalb der vorgesehenen Fristen durchführen kann. Schon jetzt sieht man ja, wie schwer es sein kann, Handwerker für eine energetische Sanierung zu finden“, sagt er. „Zudem muss man sehen, ob sich jeder eine Sanierung auch leisten kann oder leisten will.“ Daran knüpft die Frage an, welche Finanzierungsinstrumente künftig vorgesehen werden sollen. <BR /><BR /><b>Was bei Neubauten angedacht ist</b><BR /><BR />Was die Neubauten betrifft, sieht die EU-Kommission folgende Änderungen vor. Erstens sollen laut Santa ab 2027 (bei öffentlichen Gebäuden) bzw. 2030 (bei privaten Wohnhäusern) nur mehr Null-Emissionsgebäude neu entstehen dürfen. Das heißt: „Der Primärenergiebedarf muss innerhalb enger Grenzwerte liegen und dessen Abdeckung muss aus erneuerbaren Energien stammen. Das sollte beim Neubau durchaus machbar sein.“ Zweitens: „Ab 2030 muss eine Lebenszyklusanalyse für das Treibhausgaspotenzial, die graue Energie usw. des Gebäudes gemacht werden, so wie wir das aktuell bei den KlimaHaus-Nature-Gebäuden machen, nur dann eben verpflichtend für alle Neubauten.“<BR /><BR />Noch handelt es sich beim vorliegenden Papier „nur“ um einen Entwurf, er zeigt nach Ansicht des Experten aber ganz klar die Richtung auf, in die es gehen werde. <BR /><BR />Die Richtlinien aus Europa müssen – einmal verabschiedet – in den Mitgliedsländern und natürlich auch in Südtirol, das in diesem Bereich autonome Zuständigkeiten besitzt, umgesetzt werden.