EbK: „Leistungen für Arbeitnehmer und Betriebe im Umfang von 500.000 Euro“
Um die von der Wirtschaftskrise infolge der Corona-Epidemie gebeutelten Arbeitnehmer und Betriebe zu unterstützen, hatte die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK) 4 neue außerordentliche Leistungen ausgearbeitet, die gezielt der Einkommensunterstützung von krisengebeutelten Betrieben und deren Beschäftigten dienen.