Französische Feuerwehrleute müssen rasiert zum Dienst erscheinen
Der Bart muss ab: 7 französische Feuerwehrmänner, die wegen ihrer Gesichtsbehaarung vom Dienst suspendiert waren, müssen sich rasieren, wenn sie ihren Job behalten wollen. Ein Verwaltungsgericht in Lyon lehnte einen Einspruch der Bartträger am Freitag ab. Ihre Chefs hatten sich bei der Suspendierung auf eine bis dahin nicht umgesetzte Dienstvorschrift des Départements Loire gestützt.