PEC-Mail: Pflicht zur Mitteilung an das Handelsregister bis zum 1. Oktober
Die Handelskammer erinnert alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen daran, dem Handelsregister bis zum 1. Oktober 2020 ihre zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Unternehmen ohne PEC mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.