Krankentransporte müssen früher vorgemerkt werden
Im Rahmen der Covid-19-Schutzmaßnahmen müssen Krankentransporte, die vom Weißen Kreuz koordiniert und durchgeführt werden, künftig von Montag bis Freitag innerhalb 17 Uhr für den jeweils kommenden Tag vorgemerkt werden. Begleitpersonen dürfen nur in Ausnahmesituationen eine Fahrt im Krankenwagen begleiten.