Kuh-Attacke in Nordtirol: Kein Schadenersatz für Angehörige von Toter
Die Hinterbliebenen haben kein Anrecht auf Schadenersatz: Nach 6 Jahren Zivilverfahren zu einer tödlichen Kuh-Attacke im Nordtiroler Erl (Bezirk Kufstein) entschied das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck nun rechtskräftig zugunsten des Almwirts.