Verfassungsgericht
Südtiroler Landtag entscheidet (noch) nicht über die Wählbarkeit von Renate Holzeisen
Auch 5 Monate nach der Landtagswahl ist unklar, ob Renate Holzeisen rechtmäßig im Landtag sitzt oder nicht. Der Wahlbestätigungsausschuss des Landtages konnte auch bei seiner heutigen Sitzung die Überprüfung der juridischen Position der VITA-Abgeordneten noch immer nicht abschließen. Wie berichtet, ist Holzeisens Partei in 3 Gerichtsverfahren gegen das Land Südtirol verwickelt, die aber bis zu einem Urteil des Verfassungsgerichtes ausgesetzt sind.
Soll nach 10 Jahren auch in der Landesregierung Schluss sein?
Nach 10 Amtsjahren müssen Bürgermeister in Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern den Sessel räumen. Das legt das Verfassungsgericht in einem Urteil fest. Diese Mandatsbeschränkung könnte auch auf landespolitischer Ebene für ein erzwungenes Sesselrücken sorgen.
Ein Urteil, das einigen Bürgermeistern schlaflose Nächte bereitet
Dieses Urteil macht vielen Bürgermeistern zu schaffen. Laut dem Verfassungsgericht dürfen Bürgermeister in Gemeinden über 5000 Einwohnern nur mehr 2 Perioden – also 10 Jahre lang – im Amt bleiben. Auch in Südtirol würde dies einige Bürgermeister treffen.
Neue Möglichkeiten, neue offene Fragen: Wie soll das Kind heißen?
Das Urteil ist historisch: Das Verfassungsgericht hat die Regel aufgehoben, derzufolge Kinder automatisch den Nachnamen des Vaters tragen mussten. Nun können Eltern frei wählen, wie ihr Kind heißen soll: nach dem Vater, nach der Mutter oder nach beiden.