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Donnerstag, 13. Juni 2019
Kükentötung bleibt vorerst erlaubt
Bis zur Einführung einer Technik zur Geschlechtsbestimmung im Ei dürfen männliche Küken weiterhin getötet werden. Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht zwei klagenden Brutbetrieben aus Nordrhein-Westfalen recht gegeben.