Das Beispiel des jungen Familienvaters aus Meran, der sich mit seinem Fall an die „Süd-Tiroler Freiheit“ gewandt hat, offenbart den Irrsinn des italienischen Kennzeichen-Dekrets. Die Frau und die Kinder des Mannes leben in einer gemeinsamen Wohnung in Meran, er selbst arbeitet von Montag bis Freitag in München, wo er zu diesem Zwecke ebenfalls mit einem Wohnsitz gemeldet ist. Laut deutschem Gesetzt ist er verpflichtet, sein Auto in Deutschland anzumelden, wo er es auch für beruflich Zwecke nutzt.Sobald er am Wochenende mit seinem Auto zur Familie nach Südtirol fährt, wird er ab dem Brenner nun zum Gesetzesbrecher. Für den jungen Familienvater gibt es keine Lösung, denn wenn er das Auto in Deutschland angemeldet lässt, ist er in Süd-Tirol illegal unterwegs, meldet er es hingegen in Italien an, verstößt er in Deutschland gegen die Gesetze.Wie STOL berichtete, sieht das Salvini-Dekret zu Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen folgendes vor: Wer in Italien ansässig ist, muss innerhalb der ersten 60 Tage seiner Ansässigkeit sein Fahrzeug ummelden. Ausgenommen davon sind Leasingfahrzeuge oder Firmenwagen, wenn die Firma in Italien keinen Sitz hat. Wird nicht umgemeldet, muss man mit einer Strafe von 712 Euro rechnen. Wenn binnen 5 Tagen bezahlt wird, wird der Betrag um 30 Prozent auf 498,40 Euro reduziert. stol