Dienstag, 29. Januar 2019

Schiedsgericht in Kanada-Freihandelsabkommen zulässig

Das im Freihandelsabkommen CETA vorgesehene System zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten verstößt nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, nicht gegen Unionsrecht. Die Zuständigkeit des für diese Streitfälle vorgesehenen Gerichts sei „eng begrenzt”, heißt es in Bots Schlussanträgen, die am Dienstag in Luxemburg vorgelegt wurden.

CETA-Schiedsgericht ist zulässig Foto: APA (AFP)









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