Ab Freitag Verbot bienenschädlicher Mittel oberhalb von 750 Metern
Ab Freitag, dem 11. April, gilt das Verbot, bienenschädigende Pflanzenschutzmittel in Obstbaulagen oberhalb von 750 Metern Meereshöhe auszubringen. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau mit.