AGB/CGIL: "Renovierung der WOBI-Wohnungen ist Priorität"
„Für den AGB/CGIL gilt: Sollte die Verfügbarkeit von zahlreichen leerstehenden und renovierungsbedürftigen WOBI –Wohnungen bestätigte werden, so sollte eine Renovierung derselben eine Priorität für die Landesverwaltung sein“, so Lorenzo Sola, Generalsekretär der Gewerkschaft.