Freitag, 27. Januar 2023

Anträge für Pendlergeld bis 31. März einreichen

Arbeitnehmer, die für den Weg zum Arbeitsplatz keine oder sehr ungünstige Bus- und Bahnverbindungen haben, können ab 30. Jänner einen Zuschuss für die Fahrtkosten beantragen.

Das Pendlergeld ist für Arbeitnehmende gedacht, die für ihren Arbeitsweg die Öffis nicht nutzen können und auf das Auto angewiesen sind. - Foto: © pexels/lpa









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by